TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Michaelis, Thüringen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich gegen den im Antrag 1 a vorgesehenen Zeitraum von drei Jahren wenden. Zwar war auch schon bisher die Fortbildung Pflicht, aber zum Glück gab es keine Dokumentationspflicht gegenüber der Ärztekammer. Das war gut so, weil wir die Fortbildung als unser ureigenstes Prinzip zur ordnungsgemäßen Berufsausübung ansehen und auch immer ansehen werden. Eine derartige Bürokratisierung mit Nachweispflicht ist ein Verwaltungsakt, der uns in der Arbeit eher behindert. Wenn uns das auf fünf Jahre gesetzlich vorgeschrieben wird, ist es äußerst kontraproduktiv, eine Bescheinigung seitens der Kammer für drei Jahre auszustellen und die Kammer muss danach dieses Dokument möglicherweise noch einmal kontrollieren, wenn man aus einer anderen Kammer zugezogen ist. Dieser Verwaltungsaufwand ist entbehrlich.

Der Arzt hat wie jeder andere Mensch nur 24 Stunden pro Tag zur Verfügung. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen einem niedergelassenen Arzt und einem angestellten Krankenhausarzt. Das gilt auch für die Fortbildung. Irgendwelche Bonuspunkte für bestimmte Ärzte kann man nicht gelten lassen. Dem sollten wir nicht zustimmen.

Danke.

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Michaelis. – Jetzt bitte Herr Professor Nix aus Rheinland-Pfalz.
© 2004, Bundesärztekammer.