Michaelis, Thüringen:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich gegen
den im Antrag 1 a vorgesehenen Zeitraum von drei Jahren wenden. Zwar
war auch schon bisher die Fortbildung Pflicht, aber zum Glück gab
es keine Dokumentationspflicht gegenüber der Ärztekammer. Das war
gut so, weil wir die Fortbildung als unser ureigenstes Prinzip zur
ordnungsgemäßen Berufsausübung ansehen und auch immer ansehen werden.
Eine derartige Bürokratisierung mit Nachweispflicht ist ein Verwaltungsakt,
der uns in der Arbeit eher behindert. Wenn uns das auf fünf Jahre
gesetzlich vorgeschrieben wird, ist es äußerst kontraproduktiv, eine
Bescheinigung seitens der Kammer für drei Jahre auszustellen und die
Kammer muss danach dieses Dokument möglicherweise noch einmal kontrollieren,
wenn man aus einer anderen Kammer zugezogen ist. Dieser Verwaltungsaufwand
ist entbehrlich.
Der Arzt hat wie jeder andere Mensch nur 24 Stunden
pro Tag zur Verfügung. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen einem
niedergelassenen Arzt und einem angestellten Krankenhausarzt. Das
gilt auch für die Fortbildung. Irgendwelche Bonuspunkte für bestimmte
Ärzte kann man nicht gelten lassen. Dem sollten wir nicht zustimmen.
Danke.
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön, Herr Michaelis. – Jetzt bitte Herr Professor Nix aus Rheinland-Pfalz. |