Büchner, Schleswig-Holstein:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weshalb äußere ich
mich zu diesem hoch erotischen Thema des Fortbildungszertifikats?
Weil es kein freiwilliges mehr ist. Wenn es ein freiwilliges wäre,
könnte durchaus das humboldtsche Bildungsideal zugrunde gelegt werden.
Wenn es aber nach dem SGB V zur Pflicht wird, müssen wir über Sinn
und Unsinn der Obergrenzen diskutieren.
Ich komme zwar nicht von der Insel Sylt, sondern
aus Klanxbüll; das ist bekanntlich die letzte Bahnstation vor der
Insel. In Nordfriesland gibt es Inseln und Halligen. Für die dort
arbeitenden Kollegen muss der gleiche Zugang und auch die Vielfalt
gewährleistet sein. Diese gewährleisten wir am ehesten, wenn wir die
Regelungen so liberal wie möglich halten.
Es stellt sich die Frage, warum uns die Politik
eine solche Bürokratisierung auferlegt und wir uns dann auch noch
selber Obergrenzen geben. Warum erlegen wir uns das selber auf? Es
ist immer viel von Vertrauen die Rede. Es gibt auch Selbstvertrauen.
Warum respektieren wir nicht jede Fortbildungsaktivität, die auch
ethische, fachliche, psychosoziale Fragen und auch Fragen der gesetzlichen
Grundlagen, der wirtschaftlichen Betriebsführung, des Qualitätsmanagements
betreffen? Ich möchte also vehement dafür plädieren, dass wir diese
Obergrenzen insgesamt herauslassen. Wenn uns die Politik schon unter
Druck setzt, warum sollen wir uns auch noch selber peinigen? Das sollten
wir uns nicht antun.
Danke.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Büchner. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Schuch
aus Bayern. |