TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Fuchs, Niedersachsen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich möchte auf eine Selbstverständlichkeit aufmerksam machen und habe dazu kurzfristig einen Antrag eingereicht. Es geht um das Ende unserer beruflichen Tätigkeit. Ich beantrage die Erweiterung des § 1 um folgenden Satz:

Die Fortbildungspflicht endet mit Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit.

Dieser Terminus ist mit Herrn Professor Eckel abgesprochen. Die Juristen sehen das differenziert. Sie erklären: Es gibt übergeordnete Regelungen wie die Berufsordnung. Da das aber nicht allen Kollegen draußen bekannt ist und von ihnen vielleicht auch noch in hohem Alter die Fortbildung abverlangt wird, möchte ich das klarstellend in die Satzung aufgenommen haben. Wir denken dabei auch an diejenigen Kollegen, die – das empfinden wir sicherlich alle als schmerzlich – unseren Beruf in Richtung andere Berufsfelder vorzeitig verlassen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. – Jetzt bitte Herr Kollege Scherf.
© 2004, Bundesärztekammer.