Dr. Albrecht, Berlin:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße
ganz ausdrücklich die vorgelegte Satzungsregelung. Wir in Berlin haben
mit der Zertifizierung der Fortbildung sehr gute Erfahrungen gemacht.
Ich habe den Änderungsantrag 1 d eingebracht. Leider ist dort nicht
erwähnt, dass er sich auf § 11 bezieht. Der vorgeschlagene § 11 lautet:
Die Ärztekammer erkennt von einer anderen Heilberufskammer
anerkannte Fortbildungsmaßnahmen als Grundlage der Erteilung eines
Fortbildungszertifikats an.
Natürlich wollen wir die Fortbildungszertifikate
anderer Kammern anerkennen. Trotzdem halte ich es für sinnvoll – es
sind ja auch Tierärztekammern, Psychotherapeutenkammern usw. mit einbezogen
–, dass sichergestellt wird, dass die Bewertung der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen
zumindest vergleichbar ist. Deshalb beantrage ich, einen zweiten Satz
anzufügen:
Dabei ist sicherzustellen, dass die anderen Heilberufskammern
vergleichbare Bewertungen vornehmen.
Ich bedanke mich.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Das geht über die Ärztekammern hinaus; es gilt auch für
die Zahnärzte, für die Apotheker und vor allen Dingen für die Tierärzte.
Die Tiere werden sich freuen! – Jetzt bitte Herr Kollege Lichte. |