TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Albrecht, Berlin:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße ganz ausdrücklich die vorgelegte Satzungsregelung. Wir in Berlin haben mit der Zertifizierung der Fortbildung sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich habe den Änderungsantrag 1 d eingebracht. Leider ist dort nicht erwähnt, dass er sich auf § 11 bezieht. Der vorgeschlagene § 11 lautet:

Die Ärztekammer erkennt von einer anderen Heilberufskammer anerkannte Fortbildungsmaßnahmen als Grundlage der Erteilung eines Fortbildungszertifikats an.

Natürlich wollen wir die Fortbildungszertifikate anderer Kammern anerkennen. Trotzdem halte ich es für sinnvoll – es sind ja auch Tierärztekammern, Psychotherapeutenkammern usw. mit einbezogen –, dass sichergestellt wird, dass die Bewertung der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen zumindest vergleichbar ist. Deshalb beantrage ich, einen zweiten Satz anzufügen:

Dabei ist sicherzustellen, dass die anderen Heilberufskammern vergleichbare Bewertungen vornehmen.

Ich bedanke mich.

(Vereinzelt Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Das geht über die Ärztekammern hinaus; es gilt auch für die Zahnärzte, für die Apotheker und vor allen Dingen für die Tierärzte. Die Tiere werden sich freuen! – Jetzt bitte Herr Kollege Lichte.
© 2004, Bundesärztekammer.