Dr. Lichte, Niedersachsen:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Änderungsantrag
1 b sprechen und mich dafür einsetzen, dass Fortbildungsveranstaltungen
prinzipiell arztöffentlich sein müssen. Ich denke, durch Vorankündigungen
etc. ist es immer möglich, dass sich der Veranstalter auf entsprechende
Besucherzahlen einrichten kann. Ich denke, wenn man hier die Kriterien
aufweicht, kann eine Unzahl von Veranstaltungen leicht erklärt werden,
beispielsweise klinikintern, praxisintern.
Berücksichtigen Sie bitte, dass in den letzten
Monaten, nachdem die Pflichtfortbildung eingeführt wurde, das klassische
Fortbildungszertifikat und die Kriterien vom Deutschen Senat für ärztliche
Fortbildung extrem liberalisiert worden sind und man sich sehr intensiv
Gedanken gemacht hat, die Obergrenzen fallen zu lassen und die Kriterien
noch weicher zu gestalten. Ich denke, wir sollten deutlich machen,
dass wir Ärzte eine gewisse Qualität von unseren eigenen Fortbildungsveranstaltungen,
von den Veranstaltern und auch von unseren Fortbildungsideen fordern.
Deshalb plädiere ich dafür, hier nicht über wesentliche
Änderungen abzustimmen, sondern alles – bis auf die Kriterien der
Altersbegrenzung – an den Vorstand zu überweisen. Wir sollten die
Arbeit im Senat unterstützen.
Danke schön.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. Ist das sozusagen ein Geschäftsordnungsantrag oder ist
das eher eine Empfehlung, Herr Kollege Lichte? Das müsste man noch wissen.
Ist das ein Geschäftsordnungsantrag, dass alle diese Anträge an den
Vorstand überwiesen werden sollen? Dann müssten wir zuvor darüber abstimmen,
ob wir so verfahren. Wenn es eine Empfehlung ist, kann sich jeder überlegen,
ob er das noch einmal in seinem Herzen – oder wo auch immer – wälzt.
Jetzt bitte Herr Kollege Bertram. |