TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Lichte, Niedersachsen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Änderungsantrag 1 b sprechen und mich dafür einsetzen, dass Fortbildungsveranstaltungen prinzipiell arztöffentlich sein müssen. Ich denke, durch Vorankündigungen etc. ist es immer möglich, dass sich der Veranstalter auf entsprechende Besucherzahlen einrichten kann. Ich denke, wenn man hier die Kriterien aufweicht, kann eine Unzahl von Veranstaltungen leicht erklärt werden, beispielsweise klinikintern, praxisintern.

Berücksichtigen Sie bitte, dass in den letzten Monaten, nachdem die Pflichtfortbildung eingeführt wurde, das klassische Fortbildungszertifikat und die Kriterien vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung extrem liberalisiert worden sind und man sich sehr intensiv Gedanken gemacht hat, die Obergrenzen fallen zu lassen und die Kriterien noch weicher zu gestalten. Ich denke, wir sollten deutlich machen, dass wir Ärzte eine gewisse Qualität von unseren eigenen Fortbildungsveranstaltungen, von den Veranstaltern und auch von unseren Fortbildungsideen fordern.

Deshalb plädiere ich dafür, hier nicht über wesentliche Änderungen abzustimmen, sondern alles – bis auf die Kriterien der Altersbegrenzung – an den Vorstand zu überweisen. Wir sollten die Arbeit im Senat unterstützen.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank. Ist das sozusagen ein Geschäftsordnungsantrag oder ist das eher eine Empfehlung, Herr Kollege Lichte? Das müsste man noch wissen. Ist das ein Geschäftsordnungsantrag, dass alle diese Anträge an den Vorstand überwiesen werden sollen? Dann müssten wir zuvor darüber abstimmen, ob wir so verfahren. Wenn es eine Empfehlung ist, kann sich jeder überlegen, ob er das noch einmal in seinem Herzen – oder wo auch immer – wälzt.

Jetzt bitte Herr Kollege Bertram.

© 2004, Bundesärztekammer.