Prof. Dr. Bertram,
Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte Sie auf den Antrag 8 hinweisen, weil er meiner Meinung nach
sehr wichtig ist. Ich glaube, wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir
ein drei- und ein fünfjähriges Fortbildungszertifikat nebeneinander
haben. Der Gesetzgeber hat eindeutig die Fünfjahresfrist vorgesehen.
Die KVen müssen dies kontrollieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss
wird es für die Kliniker ebenso beschließen.
Wenn wir bei der fakultativen Dreijahresregelung
bleiben, führt dies dazu, dass die Kolleginnen und Kollegen 2007 mit
dem Antrag kommen und 2009 mit dem Zertifikat zur KV gehen und dort
zusätzlich 100 Punkte nachweisen müssen. Ein Jahr später können sie
ihr fakultatives Kammerzertifikat erneuern.
Wir haben gestern im Rahmen der Diskussion über
die Berufsordnung beschlossen, dass auf Verlangen das Kammerzertifikat,
das eventuell nur auf drei Jahre Bezug nimmt, wieder vorzulegen ist.
Das heißt, wir müssen der KV ein Fünfjahreszertifikat, der Kammer
auf Verlangen – entsprechend der Berufsordnung – ein Dreijahreszertifikat
vorlegen. Das führt zu einem heillosen Durcheinander. Das kann den
Kolleginnen und Kollegen an der Basis nicht vermittelt werden.
Deshalb bitte ich Sie sehr darum, dass wir uns
auf ein fünfjähriges Zertifikat einigen. Das sollte nicht von Kammer
zu Kammer unterschiedlich geregelt sein.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön, Herr Bertram. – Jetzt Herr von Knoblauch aus Hessen. |