TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Bertram, Nordrhein:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie auf den Antrag 8 hinweisen, weil er meiner Meinung nach sehr wichtig ist. Ich glaube, wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir ein drei- und ein fünfjähriges Fortbildungszertifikat nebeneinander haben. Der Gesetzgeber hat eindeutig die Fünfjahresfrist vorgesehen. Die KVen müssen dies kontrollieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird es für die Kliniker ebenso beschließen.

Wenn wir bei der fakultativen Dreijahresregelung bleiben, führt dies dazu, dass die Kolleginnen und Kollegen 2007 mit dem Antrag kommen und 2009 mit dem Zertifikat zur KV gehen und dort zusätzlich 100 Punkte nachweisen müssen. Ein Jahr später können sie ihr fakultatives Kammerzertifikat erneuern.

Wir haben gestern im Rahmen der Diskussion über die Berufsordnung beschlossen, dass auf Verlangen das Kammerzertifikat, das eventuell nur auf drei Jahre Bezug nimmt, wieder vorzulegen ist. Das heißt, wir müssen der KV ein Fünfjahreszertifikat, der Kammer auf Verlangen – entsprechend der Berufsordnung – ein Dreijahreszertifikat vorlegen. Das führt zu einem heillosen Durcheinander. Das kann den Kolleginnen und Kollegen an der Basis nicht vermittelt werden.

Deshalb bitte ich Sie sehr darum, dass wir uns auf ein fünfjähriges Zertifikat einigen. Das sollte nicht von Kammer zu Kammer unterschiedlich geregelt sein.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Bertram. – Jetzt Herr von Knoblauch aus Hessen.
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