TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Mayer, Bayern:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“ möchte ich das Petitum von Herrn Koch, dem Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, unterstützen, die Fortbildungsregelungen unter politischen Aspekten zu betrachten. Wir müssen unter allen Umständen vermeiden, in die Falle der Politik zu laufen, nämlich Qualitätsverbesserungen durch Maßnahmen der Politik. Wir sollten uns ausmalen, wie das durch die Medienlandschaft zieht, wenn die Politik triumphiert und feststellt, erst durch ihre Maßnahmen, durch das GMG seien sich die Ärzte ihrer Fortbildungspflicht bewusst geworden und sei es zu einer Qualitätsverbesserung gekommen. Denn erst die Politik habe bewirkt, dass sich die Ärzte ihrer Verpflichtung bewusst wurden.

Eine kurze Bemerkung zu der Frage: drei oder fünf Jahre? Meine Kolleginnen und Kollegen, die Eingrenzung auf drei Jahre verfügt über einen gewissen Charme, einfach von der Praktikabilität her. Man braucht dann nicht fünf Jahre zu warten, bis man sein Fortbildungszertifikat im Wartezimmer oder in den Praxisräumen platzieren kann. Deswegen sollte man das liberal sehen.

Insgesamt plädiere ich dafür, dass wir möglichst konsistent dem Entschließungsantrag des Vorstands folgen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön, Herr Mayer. – Als nächster Redner bitte Herr Wyrwich aus Berlin.
© 2004, Bundesärztekammer.