TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Eckel, Referent:

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die gestellten Anträge spiegeln, was die Satzung anlangt, das ganze Spektrum der sehr umfangreichen und differenzierten, auf alle Einzelpunkte eingehenden Diskussion, die wir seit Jahren in den Gremien führen, wider. Ich bin für diese wertvollen Beiträge dankbar. Sie zeigen uns auf, wo eventuell etwas nachgebessert bzw. ergänzt werden muss. Ich darf darauf hinweisen, dass eine Satzung natürlich kein Denkmal oder die Tafeln von Moses sind. Sie sind vielmehr eine Baustelle, bei der wir immer wieder etwas ergänzen, verändern und verbessern müssen.

Die Anträge spiegeln das wider.

Die Anträge 1 a, 9 und 5 wollen für bestimmte Dinge mehr Punkte haben. Weniger Punkte in einzelnen Kategorien fordern die Anträge 1 a von Herrn Kaplan und 1 e von Frau Beck.

Es gibt darüber hinaus Anträge, welche die Fortbildungsinhalte um ökonomische und gesundheitspolitische Themen erweitern wollen. Das bezieht sich beispielsweise auf den Antrag 2 von Herrn Kollegen Thomas und 5 von Herrn Kollegen Lipp. Erlauben Sie mir dazu die Anmerkung, dass selbstverständlich alles, was Grundlage für die Ausübung unseres Berufs ist – dazu gehören beispielsweise Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, die klassische EBM-Einführung oder eine klassische Einführung der Kassenärzte in ihren Beruf –, mit aufgenommen wird. Wir können allerdings keine allgemeinpolitischen und allgemein gesundheitspolitischen und eher weniger strukturierte und weniger auf ein bestimmtes Thema hin zentrierte Dinge aufnehmen.

Die Fortbildungssatzung, meine Damen und Herren, ist eine außerordentlich liberale Satzung. Sie lässt sehr viele Möglichkeiten zu. Sie gestattet es eigentlich jedem, sein maßgeschneidertes Fortbildungszertifikat zu erhalten. Wir müssen auf ein Mindestmaß an Qualität Wert legen. Wir müssen allerdings - das tun wir – eine Erleichterung schaffen, dieses zu erlangen.

In dem Antrag 1 a von Herrn Kaplan und in dem Antrag von Herrn Bertram geht es um die Frage drei oder fünf Jahre. Selbstverständlich ist es den Ärztekammern unbenommen, nach drei Jahren ihr Zertifikat auszustellen. Trotzdem müssen wir in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bleiben. Daran, meine Damen und Herren, führt kein Weg vorbei.

Es gibt von Herrn Kaplan, von Herrn Büchner und von Herrn Griebenow Anträge des Inhalts, die Höchstpunktzahlen zu senken und auch die Obergrenzen zu streichen. Das wurde auch in mehreren Redebeiträgen gefordert. Meiner Ansicht nach geht das nicht. Wir können nicht ganz rigoros die Obergrenzen öffnen, denn auch hier spielt die Qualität eine Rolle. Ich meine, wir haben eine solch flexible Form der Bewertung – im Übrigen haben Sie die einheitlichen Bewertungskriterien auf dem vorjährigen Ärztetag angenommen –, dass wir das nicht tun sollten. Wenn wir beispielsweise das Selbststudium ohne Lernerfolgskontrolle anerkennen, könnte man durch das Selbststudium und durch einen ein- oder zweimaligen Besuch eines Kongresses die gesamte Punktzahl erreichen. Die Diskussion hier entspricht genau jener Diskussion, die wir auch in den Gremien geführt haben. Glauben Sie mir bitte: Wir haben es uns nicht leicht gemacht, sondern wir haben uns bemüht, Ihnen ein schlüssiges Konzept vorzulegen, das auch das notwendige Maß an Liberalität beinhaltet.

Zum Antrag 1 d von Herrn Kollegen Albrecht, dass man versuchen soll, mit den anderen Heilberufskammern vergleichbare Bewertungen zu erreichen, möchte ich sagen: Das können wir natürlich nicht von uns aus sicherstellen. Ich kann Ihnen aber berichten, dass ich bei den Psychotherapeuten war und dass diese praktisch unsere Bewertungskriterien, unsere Satzungsregelung mehr oder weniger übernommen haben, was bedingt, dass wir auf einem gleichen Level arbeiten und eine gegenseitige Anerkennung vornehmen können. Ich werde demnächst bei der Bundeszahnärztekammer vortragen. Es besteht die Hoffnung, dass wir auch hier zu einheitlichen Bewertungskriterien kommen. Mit den Apothekern werden wir das ebenfalls tun. In Niedersachsen haben wir das bereits erreicht.

Herr Kollege Lipp fordert in seinem Antrag 5 unter Ziffer 2, dass im In- und Ausland stattfindende Kongresse ohne Einzelnachweis vorab bestätigt werden sollen. Das geht nicht, weil dies nicht EU-kompatibel wäre. Deshalb können wir dem leider nicht folgen.

Herr Kollege Holzborn fordert in seinem Antrag 1 b, dass formuliert werden soll, dass die Fortbildung grundsätzlich arztöffentlich sein soll. Die Formulierung „muss“ soll entfallen. Ich meine, der Text muss wie vorgeschlagen bestehen bleiben, damit Transparenz herrscht; denn die Fortbildungsordnung gilt nicht nur für Ärzte in niedergelassener Praxis, sondern demnächst auch für die Fachärzte im Krankenhaus. Da müssen wir allerdings noch mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss reden.

Wir wollen darauf hinweisen, dass wir für alle Anregungen dankbar sind und dass Sie sich jederzeit an den Vorstand oder an den Senat wenden können. Wir leben natürlich auch von Ihren Anregungen und Ihren Antworten.

Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, sich im Foyer darüber zu informieren, wie Sie Punkte erwerben können. Dort sind Unterlagen zu „leitlinien-wissen.de“ ausgelegt. Dieses Fortbildungsportal verknüpft die nationalen Versorgungsleitlinien mit praxisnaher Fortbildung. Machen Sie davon bitte Gebrauch; leichter können wir es Ihnen nicht machen.

Schließlich möchte ich mich nochmals bedanken und Sie bitten, die (Muster-)Sat­zungsregelung „Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ anzunehmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

© 2004, Bundesärztekammer.