TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Vormittagssitzung

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Zu § 8 gibt es zwei Anträge, nämlich den Antrag V-1 g und V-1 b. Der Antragsteller zum Antrag 1 g, Herr Dr. Pickerodt, schlägt vor, in § 8 Abs. 1 folgenden Satz einzufügen:

Veranstalter und Referenten müssen den Ärztekammern ökonomische Verbindungen zur Industrie offen legen.

Der Antrag 1 b sieht vor, dass der letzte Satz von § 8 Abs. 1 lautet:

Die Fortbildung soll grundsätzlich arztöffentlich sein.

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Ich glaube, darüber sollten wir abstimmen, denn das ist eine klare Alternative. Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über den Antrag V-1 b. Danach soll der letzte Satz von § 8 Abs. 1 lauten:

Die Fortbildung soll grundsätzlich arztöffentlich sein.

Im Vorschlag des Vorstandes heißt es:

Die Fortbildung muss arztöffentlich sein.

Wer stimmt dem Antrag 1 b zu? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag 1 b angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag V-1 g. Danach soll in § 8 Abs. 1 folgender Satz eingefügt werden:

Veranstalter und Referenten müssen den Ärztekammern ökonomische Verbindungen zur Industrie offen legen.

Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen?

(Zurufe: Auszählen!)

Es gibt eine gewisse Blockbildung. Wir zählen das bitte. Ich frage also noch einmal: Wer möchte dem Antrag 1 g zustimmen, dass Veranstalter und Referenten ökonomische Verbindungen zur Industrie offen legen müssen? – Wer möchte, dass dieser Satz nicht eingefügt wird? – Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit 117 : 106 Stimmen angenommen.

(Beifall)

Wer möchte § 8 in der geänderten Form zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist § 8 in der geänderten Fassung beschlossen.

Wir kommen zu § 9, Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen.

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Keine Änderungsanträge.
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