Schirmer, Justiziar
der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Zu § 8 gibt es zwei Anträge, nämlich den Antrag V-1 g und V-1 b. Der
Antragsteller zum Antrag 1 g, Herr Dr. Pickerodt, schlägt vor, in
§ 8 Abs. 1 folgenden Satz einzufügen:
Veranstalter und Referenten müssen den Ärztekammern
ökonomische Verbindungen zur Industrie offen legen.
Der Antrag 1 b sieht vor, dass der letzte Satz
von § 8 Abs. 1 lautet:
Die Fortbildung soll grundsätzlich arztöffentlich
sein.
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Ich glaube, darüber sollten wir abstimmen, denn das ist eine klare Alternative.
Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über den Antrag V-1 b.
Danach soll der letzte Satz von § 8 Abs. 1 lauten:
Die Fortbildung soll grundsätzlich arztöffentlich
sein.
Im Vorschlag des Vorstandes heißt es:
Die Fortbildung muss arztöffentlich sein.
Wer stimmt dem Antrag 1 b zu? – Wer ist dagegen?
– Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag
1 b angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag
V-1 g. Danach soll in § 8 Abs. 1 folgender Satz eingefügt werden:
Veranstalter und Referenten müssen den Ärztekammern
ökonomische Verbindungen zur Industrie offen legen.
Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen?
(Zurufe:
Auszählen!)
Es gibt eine gewisse Blockbildung. Wir zählen das
bitte. Ich frage also noch einmal: Wer möchte dem Antrag 1 g zustimmen,
dass Veranstalter und Referenten ökonomische Verbindungen zur Industrie
offen legen müssen? – Wer möchte, dass dieser Satz nicht eingefügt
wird? – Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit 117
: 106 Stimmen angenommen.
(Beifall)
Wer möchte § 8 in der geänderten Form zustimmen?
– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist § 8 in der geänderten
Fassung beschlossen.
Wir kommen zu § 9, Verfahren der Anerkennung von
Fortbildungsmaßnahmen.
Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Keine Änderungsanträge. |