Dr. Kühn, Baden-Württemberg:
Kolleginnen und Kollegen! Alles, was bisher gesagt wurde, ist richtig.
Ich kenne allerdings kaum ein Formular, an dem nicht Kolleginnen und
Kollegen mitgewirkt haben. Bei allen kassenärztlichen Formularen waren
es – mit ganz wenigen Ausnahmen – Vertreter im Auftrag der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung. Bei vielen anderen Formularen müssen Ärztinnen
und Ärzte mitgewirkt haben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen
Krankenkassen stöhnen über ihre Aufgaben. Sie sind mit die
Hauptleidtragenden der jüngsten Gesundheitsreform. Sie sind heilfroh,
wenn das bei der richtigen Stelle bei Vorliegen eines Dissenses geklärt
wird. Ein Dissens zwischen Patient, Arzt und Krankenkasse hilft nicht
weiter. Wir haben hervorragende Erfahrungen gemacht. In Großstädten
mag das ein Problem sein.
Die MDK-Ärzte sind leider unsere Gegner von der
Aufgabe her. Aber sie sind in gewisser Weise ebenso hilflos. Um zu
beurteilen, wie lange ein Patient stationär behandelt werden muss,
genügt kein Katalog, sondern eine immense praktische ärztliche Erfahrung
ist erforderlich. Diese haben sie nicht, weil sie im MDK beschäftigt
sind.
Die MDK-Ärztinnen und -Ärzte sind ja auch Mitglied
der Ärztekammer. Die Frage ist, welche Beziehung die Ärztekammer zu
denjenigen Kolleginnen und Kollegen aufnimmt, um einen Konsens darüber
herbeizuführen, was in dieser verworrenen Situation getan werden kann,
um die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis zu erleichtern.
Ich danke Ihnen.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kühn. – Als nächster Redner bitte Herr Professor
Schulze vom Vorstand der Bundesärztekammer. Bitte schön.
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