TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. von Zastrow, Niedersachsen:

Der MDK-Gutachter empfindet sich nicht als Gegner der anderen Ärzte. Er hat einen gesetzlichen Auftrag. Er hat beim DRG-Gutachten keine Probleme, zu registrieren, dass das Krankenhaus zu wenig abgerechnet hat. Auch damit kann man gut leben.

Ich bedauere diejenigen Kollegen, die lange Begründungen schreiben, die zu 80 Prozent überhaupt nicht erforderlich sind. Ich habe es nur einmal in zehn Jahren erlebt, dass ein Chefarzt den Mut hatte, einen Gutachter zu einer Besprechung zu laden, um zu erfahren, was er braucht und was er nicht braucht, welche Informationen erforderlich und welche nicht erforderlich sind.

Da kann man sehr viel sparen. Berührungsängste helfen da sicherlich nicht weiter.

(Vereinzelt Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr von Zastrow. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das Schlusswort hat die Referentin, Frau Dr. Auerswald.
© 2004, Bundesärztekammer.