Dr. von Zastrow,
Niedersachsen:
Der MDK-Gutachter empfindet sich nicht als Gegner der anderen Ärzte.
Er hat einen gesetzlichen Auftrag. Er hat beim DRG-Gutachten keine Probleme, zu registrieren, dass das Krankenhaus
zu wenig abgerechnet hat. Auch damit kann man gut leben.
Ich bedauere diejenigen Kollegen, die lange Begründungen
schreiben, die zu 80 Prozent überhaupt nicht erforderlich sind. Ich
habe es nur einmal in zehn Jahren erlebt, dass ein Chefarzt den Mut
hatte, einen Gutachter zu einer Besprechung zu laden, um zu erfahren,
was er braucht und was er nicht braucht, welche Informationen erforderlich
und welche nicht erforderlich sind.
Da kann man sehr viel sparen. Berührungsängste
helfen da sicherlich nicht weiter.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr von Zastrow. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das Schlusswort
hat die Referentin, Frau Dr. Auerswald. |