Dr. Seidler, Saarland:
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin Herrn Henke sehr dankbar dafür,
dass er dieses Thema „Menschen mit Behinderungen“ auf diesem Ärztetag
meines Erachtens sehr gut dargestellt hat. Ich bin ihm nicht nur als
Delegierter auf diesem Ärztetag dankbar, sondern ich bin ihm auch
als amtierender Präsident des Deutschen Schwerhörigenbundes und nicht
zuletzt als ein seit dem vierten Lebensjahr hochgradig Schwerhöriger,
der am eigenen Leib die Behinderung seit über 40 Jahren erlebt, dankbar.
Ich denke, die Dankbarkeit, dass ich hier als Delegierter
auf dem Ärztetag reden kann, ist berechtigt.
Diese Tatsache zeigt, dass es in unserer Gesellschaft möglich ist,
trotz Behinderung seine Stimme an wichtiger Stelle erheben zu können.
Herr Henke hat einige Aspekte angesprochen, die
sehr wichtig sind. Er sprach davon, dass wir nicht den perfekten Menschen
anstreben, sondern dass wir denjenigen Menschen anstreben sollten,
der zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen steht. Wir
wollen die Barrierefreiheit nicht nur im Bereich der Körperbehinderten,
sondern beispielsweise auch im Bereich der Sinnesbehinderten. Wir
wollen statt Fürsorge die Hinwendung zum selbstbestimmten
Leben. Das ist einer der Paradigmenwechsel der letzten Jahre.
Wir brauchen vor allen Dingen die Hilfe zur Bewältigung
von Behinderungen. Bei dieser Bewältigung sind Sie, sind wir als Ärzte,
als Leistungsanbieter gefordert. Wir brauchen aber auch Hilfe über
die Selbsthilfegruppen. Diese sind unverzichtbar. Deswegen ist es
so wichtig, dass die Bundesärztekammer mit den Selbsthilfegruppen
ein entsprechendes Forum installiert.
Ich möchte die verbleibende Redezeit nutzen, um
auf den von mir eingebrachten Antrag 89 hinzuweisen. Hier geht es
um eine Situation, die wir als Ärzte mit Sorge betrachten müssen.
Es geht um die massive Zuzahlung von hochgradig Hörgeschädigten zu
ihren Hörhilfen. Es geht darum, dass in Deutschland einheitliche Festbeträge
festgelegt sind. Dies führt dazu, dass Menschen mit hochgradiger Hörschädigung
finanziell wesentlich stärker belastet werden als Menschen mit geringerer
Hörschädigung. Dies können wir entsprechend Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes,
wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf,
nicht hinnehmen.
Ich bitte die Delegierten dieses Ärztetages, auf
den Gemeinsamen Bundesausschuss und die entsprechenden Gremien einzuwirken,
in diesem Punkt Abhilfe zu schaffen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kollege Seidler. – Als nächster Redner bitte Herr
Dr. Schwarzkopf-Steinhauser aus Bayern. |