TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Seidler, Saarland:

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin Herrn Henke sehr dankbar dafür, dass er dieses Thema „Menschen mit Behinderungen“ auf diesem Ärztetag meines Erachtens sehr gut dargestellt hat. Ich bin ihm nicht nur als Delegierter auf diesem Ärztetag dankbar, sondern ich bin ihm auch als amtierender Präsident des Deutschen Schwerhörigenbundes und nicht zuletzt als ein seit dem vierten Lebensjahr hochgradig Schwerhöriger, der am eigenen Leib die Behinderung seit über 40 Jahren erlebt, dankbar.

Ich denke, die Dankbarkeit, dass ich hier als Delegierter auf dem Ärztetag reden kann, ist berechtigt. Diese Tatsache zeigt, dass es in unserer Gesellschaft möglich ist, trotz Behinderung seine Stimme an wichtiger Stelle erheben zu können.

Herr Henke hat einige Aspekte angesprochen, die sehr wichtig sind. Er sprach davon, dass wir nicht den perfekten Menschen anstreben, sondern dass wir denjenigen Menschen anstreben sollten, der zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen steht. Wir wollen die Barrierefreiheit nicht nur im Bereich der Körperbehinderten, sondern beispielsweise auch im Bereich der Sinnesbehinderten. Wir wollen statt Fürsorge die Hinwendung zum selbstbestimmten Leben. Das ist einer der Paradigmenwechsel der letzten Jahre.

Wir brauchen vor allen Dingen die Hilfe zur Bewältigung von Behinderungen. Bei dieser Bewältigung sind Sie, sind wir als Ärzte, als Leistungsanbieter gefordert. Wir brauchen aber auch Hilfe über die Selbsthilfegruppen. Diese sind unverzichtbar. Deswegen ist es so wichtig, dass die Bundesärztekammer mit den Selbsthilfegruppen ein entsprechendes Forum installiert.

Ich möchte die verbleibende Redezeit nutzen, um auf den von mir eingebrachten Antrag 89 hinzuweisen. Hier geht es um eine Situation, die wir als Ärzte mit Sorge betrachten müssen. Es geht um die massive Zuzahlung von hochgradig Hörgeschädigten zu ihren Hörhilfen. Es geht darum, dass in Deutschland einheitliche Festbeträge festgelegt sind. Dies führt dazu, dass Menschen mit hochgradiger Hörschädigung finanziell wesentlich stärker belastet werden als Menschen mit geringerer Hörschädigung. Dies können wir entsprechend Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, nicht hinnehmen.

Ich bitte die Delegierten dieses Ärztetages, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss und die entsprechenden Gremien einzuwirken, in diesem Punkt Abhilfe zu schaffen.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kollege Seidler. – Als nächster Redner bitte Herr Dr. Schwarzkopf-Steinhauser aus Bayern.
© 2004, Bundesärztekammer.