TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Schwarzkopf-Steinhauser, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag 67. Die Situation ist ein bisschen schwierig, weil man zwischen den einzelnen Themenbereichen hin- und herspringt. Mir ist sehr wohl bewusst, dass ich hier ein schwieriges Thema anspreche, aber ich denke, der Deutsche Ärztetag sollte Kenntnis nehmen von der wachsenden Gruppe jener Patienten ohne Aufenthaltsstatus, die einen Zugang zur medizinischen Versorgung benötigen. Herr Montgomery hat darauf hingewiesen, dass die Forderungen etwas schwierig sind, insbesondere im Hinblick auf die anonyme Geburt. Unter einer anonymen Geburt versteht man normalerweise die Tatsache, dass eine Frau ins Krankenhaus geht, dort ihr Kind bekommt und ohne das Kind wieder nach Hause geht.

Das ist hier aber nicht gemeint. Es geht vielmehr darum, dass die Identität nicht bekannt gegeben werden muss, damit die Tatsache, dass kein Aufenthaltsstatus besteht, nicht zum Problem wird und zusätzliche Schwierigkeiten hervorruft. Ich kenne mich in der Szene in München aus. Es kommt zu unmöglichen Situationen, beispielsweise zu der Situation, dass zu Hause im Hinterzimmer Geburten unter schlechtesten Bedingungen erfolgen.

Mir ist klar, dass der Deutsche Ärztetag Schwierigkeiten hat, den Antrag positiv zu verabschieden und sich die Forderungen zu Eigen zu machen und sie nach außen zu tragen. Ich schließe mich dem Vorschlag von Herrn Montgomery an, den Antrag an den Vorstand zu überweisen. Es gibt ja eine bundesweite Arbeitsgruppe, die sich mit Menschenrechtsfragen beschäftigt. Ich denke, in dieser Arbeitsgruppe kann man sich mit dem Problem beschäftigen und unter Abwägung aller Probleme einen Antrag für den nächsten Deutschen Ärztetag formulieren, der dann auch verabschiedet werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Wir registrieren also, dass Sie damit einverstanden sind, dass der Antrag an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen wird. Es gibt ja eine Institution, in der alle Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammern Mitglied sind. Beispielsweise diese Arbeitsgemeinschaft wäre geeignet, dieses Problem zu beraten.

Als nächster Redner bitte Herr Peters aus Rheinland-Pfalz.

© 2004, Bundesärztekammer.