Kraft, Berlin:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Zunächst einmal möchte ich meine Freude darüber ausdrücken, dass sich
in der Zeitspanne zwischen der ersten und der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs
eine Menge getan hat. Ich freue mich, dass zum 1. Oktober 2004 die
Stichtagsregelung ohne Übergangsregelung eingeführt worden ist. Aber
wie so vieles ist auch hier nichts so gut, als dass es nicht noch
besser sein könnte.
Ich möchte auf folgenden Haken bei dieser Gesetzesregelung
hinweisen. In Berlin – ich denke, in vielen anderen Bundesländern
wird es ähnlich sein – zeichnet sich der Trend ab, dass die Kostenträger
in den Budgetverhandlungen dazu neigen, die zur Verfügung gestellten
Mittel, die im Gesundheitsmodernisierungsgesetz ausgewiesen sind,
von vornherein in die Budgets einzukalkulieren, also zuvor abzuziehen,
und somit zur Verschiebemasse für ihre eigenen Finanzmittel zu machen.
Ich halte das nicht für gerechtfertigt, weil damit natürlich den Krankenhäusern
die Mittel genommen sind, den jungen Kollegen diejenigen Gelder auszuzahlen,
die ihnen zustehen.
Im Antrag 4 des Vorstandes der Bundesärztekammer
wird darauf verwiesen, dass es zur Umwandlung in BAT-II-Stellen kommen
wird. Ich denke, das ist nicht generell der Fall. Viele Krankenhäuser
haben bereits die Tarifgemeinschaft von Bund und Ländern verlassen,
machen Haustarifverträge oder haben noch gar keine Tarifverträge.
Eine Vielzahl von Krankenhäusern wird dem sicherlich bis zum Oktober
folgen.
Ich denke, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen,
die nicht in den BAT integriert sind, entsprechend dieser Bezahlung
berücksichtigt werden müssen.
Deshalb die Forderung, die zur Verfügung gestellten
Mittel nicht zur Verfügungsmasse der Kostenträger werden zu lassen.
Ich bitte Sie um Unterstützung der Anträge 4 und 34 (neu). Beim Antrag
34 (neu) fügen Sie bitte im letzten Satz nach dem Hinweis auf den
1. Oktober 2004 das Wort „ist“ ein. Im vorliegenden Text ist ein kleiner
redaktioneller Fehler passiert.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kraft. Wir werden diese Ergänzung berücksichtigen.
– Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Redezeit auf drei
Minuten begrenzt ist. Das haben wir gestern für den gesamten Tagesordnungspunkt
VI beschlossen. – Das Wort hat jetzt Herr Kollege Lindhorst aus Hessen.
Bitte schön. |