Dr. Montgomery, Hamburg:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag
34 (neu) der Herren Wyrwich und Kraft aus Berlin, den ich für sehr gut halte und
den ich unterstützen möchte. Gleichwohl bitte ich Sie, den letzten
Satz anders zu formulieren, weil er so, wie er dort steht, in meinen
Augen falsch ist. Der letzte Satz lautet derzeit:
Die entsprechende Vergütung bei Weiterbeschäftigung
nach dem Stichtag 01.10.2004 im Gesetz verbindlich zu regeln.
Man kann keine Vergütung, die in Tarifverhandlungen
gefunden wird, in einem Gesetz verbindlich regeln. Das widerspricht
dem Grundsatz der Tarifautonomie. Ich würde mich auch sehr dagegen
wehren, wenn so etwas durch eine gesetzliche Festlegung geregelt würde.
Zum anderen ist es bereits im Gesetz geregelt.
Das Gesetz ist bereits verabschiedet. Die Chance, eine erneute Debatte
zu haben, halte ich für fast nicht gegeben.
Das zentrale Problem ist nicht die Regelung der
Finanzierung, sondern die Regelung der Weiterbeschäftigung. Rechtlich
gesehen ist es so: Durch den Wechsel vom Ausbildungsverhältnis AiP
in ein Arbeitsverhältnis als Assistenzarzt entsteht für den Arbeitgeber
die Chance, zu sagen: Wenn mir die Finanzierung unklar erscheint und
du dir deine Approbation holst, will ich dich nicht weiter beschäftigen.
Hier liegt in meinen Augen der zentrale Fehler der Stichtagsregelung
für einige wenige Personen.
Ich schlage vor, den letzten Satz folgendermaßen
umzuformulieren – eine ähnliche Formulierung habe ich vorhin beim
Präsidenten bereits abgegeben –:
Bundesregierung und Krankenkassen werden aufgefordert,
die Weiterbeschäftigung der Ärzte im Praktikum nach dem Stichtag durch
unbürokratische und schnelle Zurverfügungstellung
der Mittel zu gewährleisten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Anträge 34 und
4 positiv zu bescheiden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Montgomery. Ich stelle zur Diskussion, ob man nicht
besser sagen sollte:
Bundesregierung und Krankenkassen werden aufgefordert,
die Weiterbeschäftigung der bisherigen Ärzte im Praktikum ab dem 01.10.2004
als Ärztinnen und Ärzte … zu gewährleisten.
Wir wollen ja nicht, dass eine Weiterbeschäftigung
als Arzt im Praktikum erfolgt. Dann werde ich den Antragstext nachher
vor der Abstimmung entsprechend verlesen, denn das können wir so schnell
nicht mehr umdrucken. Es ist ja auch ganz leicht zu verstehen.
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen
Hettenbach aus Baden-Württemberg. |