TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Montgomery, Hamburg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag 34 (neu) der Herren Wyrwich und Kraft aus Berlin, den ich für sehr gut halte und den ich unterstützen möchte. Gleichwohl bitte ich Sie, den letzten Satz anders zu formulieren, weil er so, wie er dort steht, in meinen Augen falsch ist. Der letzte Satz lautet derzeit:

Die entsprechende Vergütung bei Weiterbeschäftigung nach dem Stichtag 01.10.2004 im Gesetz verbindlich zu regeln.

Man kann keine Vergütung, die in Tarifverhandlungen gefunden wird, in einem Gesetz verbindlich regeln. Das widerspricht dem Grundsatz der Tarifautonomie. Ich würde mich auch sehr dagegen wehren, wenn so etwas durch eine gesetzliche Festlegung geregelt würde.

Zum anderen ist es bereits im Gesetz geregelt. Das Gesetz ist bereits verabschiedet. Die Chance, eine erneute Debatte zu haben, halte ich für fast nicht gegeben.

Das zentrale Problem ist nicht die Regelung der Finanzierung, sondern die Regelung der Weiterbeschäftigung. Rechtlich gesehen ist es so: Durch den Wechsel vom Ausbildungsverhältnis AiP in ein Arbeitsverhältnis als Assistenzarzt entsteht für den Arbeitgeber die Chance, zu sagen: Wenn mir die Finanzierung unklar erscheint und du dir deine Approbation holst, will ich dich nicht weiter beschäftigen. Hier liegt in meinen Augen der zentrale Fehler der Stichtagsregelung für einige wenige Personen.

Ich schlage vor, den letzten Satz folgendermaßen umzuformulieren – eine ähnliche Formulierung habe ich vorhin beim Präsidenten bereits abgegeben –:

Bundesregierung und Krankenkassen werden aufgefordert, die Weiterbeschäftigung der Ärzte im Praktikum nach dem Stichtag durch unbürokratische und schnelle Zurverfügungstellung der Mittel zu gewährleisten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Anträge 34 und 4 positiv zu bescheiden.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Vielen Dank, Herr Montgomery. Ich stelle zur Diskussion, ob man nicht besser sagen sollte:

Bundesregierung und Krankenkassen werden aufgefordert, die Weiterbeschäftigung der bisherigen Ärzte im Praktikum ab dem 01.10.2004 als Ärztinnen und Ärzte … zu gewährleisten.

Wir wollen ja nicht, dass eine Weiterbeschäftigung als Arzt im Praktikum erfolgt. Dann werde ich den Antragstext nachher vor der Abstimmung entsprechend verlesen, denn das können wir so schnell nicht mehr umdrucken. Es ist ja auch ganz leicht zu verstehen.

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Hettenbach aus Baden-Württemberg.

© 2004, Bundesärztekammer.