Dr.
Eyrich, Bayern:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Antrag VI-82 sprechen.
Ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin Hausarzt aus München-Schwabing,
seit zwölf Jahren in einer – das darf ich mit Stolz sagen – für Münchener
Verhältnisse doch recht großen Praxis niedergelassen. Ich bin ein
Auslaufmodell. Ich finde zwar nicht, dass ich wie ein Auslaufmodell
ausschaue, aber ich bin ein solches, denn ich gehöre zu den rund 1 000
Praktischen Ärzten in Bayern und zu den bundesweit rund 9 000
Praktischen Ärzten. Ich halte es für nicht gerechtfertigt, dass nach
der neuen Weiterbildungsordnung eine Facharztanerkennung obligatorische
Voraussetzung für eine Zusatzweiterbildung ist. Es gibt durchaus Zusatzweiterbildungen
– Beispiel Akupunktur, Naturheilkunde, Homöopathie usw. –, bei denen
eine 24‑monatige Weiterbildung in patientenbezogenen Fächern
ausreichen würde. Somit wäre es auch für Praktische Ärzte und Ärztinnen
möglich, Zusatzweiterbildungen zu erlangen.
Im Übrigen
bitte ich diejenigen Landesärztekammern – es sind immerhin noch zehn
–, in denen die Weiterbildungsordnung bisher noch nicht umgesetzt
worden ist, bezüglich der Übergangsregelungen die 9 000 Praktischen
Ärzte und Ärztinnen entsprechend ihrer Qualifikation zu berücksichtigen.
Vielen
Dank.
(Beifall)
Prof. Dr.
Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kollege Eyrich. – Als nächster
Redner bitte Herr Weigeldt aus Bremen. |