Kötzle, Nordrhein:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich dem
Vorredner anschließen. Wir können das nicht schon durch die Annahme
des Antrags 3 a implementieren, sondern wir müssen das an den Vorstand
überweisen. Wir haben zwar beschlossen, einen neuen Facharzt in der
hausärztlichen Versorgungsebene einzuführen, aber das kann an der Universität
hinsichtlich der Lehre nicht sofort umgesetzt werden. Wir haben bisher
nur vier Lehrstühle für Allgemeinmedizin. Wir haben einige Lehrgebiete.
Wir haben bei der Inneren Medizin gar nicht die Voraussetzungen für
einen solchen Lehrstuhl, weil wir an der Universität nur Spezialisten
haben. Es gibt nur spezialisierte Innere Abteilungen.
Das heißt, der Prozess, das in die Lehre und die
Forschung an der Universität zu implantieren, kann nicht ad hoc beschlossen
werden. Das muss abgesichert werden. Es muss überprüft werden, wie
das an der Universität möglich ist. Deshalb kann nur eine Vorstandsüberweisung
sinnvoll sein.
Ich möchte mich gegen die Aussage wehren, hier
sei eine Diskussion abgewürgt worden. Wir haben die Versorgungsebene
des neuen Hausarztes auf zwei Ärztetagen ausreichend diskutiert. Wir
haben nichts abgewürgt, sondern wir haben diejenigen Stimmen, die
das Rad gestern zum dritten Mal zurückdrehen wollten, nicht noch einmal
zum Zuge kommen lassen. Man wollte das Rad erneut zurückdrehen. Ich
möchte der Legende widersprechen, wir hätten etwas abgewürgt. Wir
haben nur zum dritten Mal bestätigt, was wir schon beschlossen hatten.
Vielen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr.
Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. – Frau Goesmann,
möchten Sie vor den Abstimmungen ein Schlusswort sprechen? – Bitte schön. |