Dr.
Josten, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Das wäre der geeignete Punkt, um Herrn Professor
Nadstawek sprechen zu lassen.
Prof.
Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen
Ärztetages: Wenn er möchte, gern. – Das Wort hat jetzt
Herr Professor Dr. Dr. Joachim Nadstawek,
Klinik für Anästhesiologie, Schmerzambulanz, Universität Bonn. Bitte
schön, Herr Kollege.
Prof. Dr. Dr. Nadstawek, geladener Gast:
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen ganz herzlich danken, dass Sie
mir die Gelegenheit geben, heute hier zu sprechen. Ich bin einer
der 40 Teilnehmer an der Minidemonstration vor der „Glocke“
am Dienstag gewesen. Ich bin hocherfreut, dass unsere Aktion so
viel Anklang gefunden und dazu geführt hat, dass ich heute hier
sprechen kann.
Unser
Problem war die Umsetzung des EuGH-Urteils, und zwar die kostenneutrale
Umsetzung, wogegen wir uns gewandt haben. Wir fühlten uns ein bisschen
wenig abgebildet durch unsere „Gewerkschaft“, den Marburger Bund.
Deshalb haben wir diese Protestaktion initiiert. Wir glauben, dass,
wie die Entwicklung im Moment verläuft, Unheil droht.
Ich habe
Dienstvorschläge der entsprechenden Kommission unserer Klinik mitgebracht.
Die Regelung soll in Zukunft so aussehen, dass man an sieben Tagen
bis nachts arbeitet, nämlich von 19.30 bis 7.30 Uhr und an sieben
Tagen von 7.30 bis 19.30 Uhr. Es kommt 13-mal Frühdienst hinzu. Die
Wochenenden werden mitgezählt, sodass hintenherum eine Sieben-Tage-Woche
dabei herauskommt. Das wollen wir nicht. Es gibt ein solches Modell
auch mit zwölf Stunden und es gibt solche Modelle für den Rettungsdienst.
Wir haben
uns zu dieser Demonstration entschlossen, weil wir festgestellt haben,
dass die Umsetzung des EuGH-Urteils unter Budgetneutralität nicht
möglich ist. Insbesondere ist eine kostenneutrale Umsetzung bei unveränderten
Patientenzahlen und gleichbleibender Versorgungsqualität
nicht möglich.
Wir fordern
daher, da die Umsetzung des EuGH-Urteils weder auf Kosten der Gesundheit
der Ärzte noch zulasten der Patientenversorgung gehen darf, die grundsätzliche
Beibehaltung der 5-Tage-Woche. Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die
in unserem Beruf selbstverständlich ist, muss einen Sonderstatus erhalten
und entsprechend vergütet werden. Die Regelarbeitszeit muss zwischen
8 und 16 Uhr liegen. Außerhalb dieser Zeit anfallende Arbeit muss
besonders vergütet werden. Adäquate Pausenregelungen sind zu treffen.
Besonders
wichtig ist: Alle von den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen geleisteten
Arbeitsstunden sollen dokumentiert werden. Das geschieht bis heute
nicht. Die Kollegen machen 70 bis 100 Überstunden, die nicht dokumentiert
werden.
Wir fordern
gerade angesichts des EuGH-Urteils die Sicherung unseres Ausbildungsstandards.
Wir glauben, dass es nicht möglich ist, ab 16 Uhr, wenn diese Dienste
greifen, die entsprechenden ärztlichen Weiterbildungen zu gewährleisten.
Wir fordern auch, dass die Krankenhaustätigkeit aufgewertet wird.
Die Umsetzung des EuGH-Urteils wird nicht dazu führen, dass die 30
Prozent der Kollegen, die nie im Krankenhaus arbeiten, jetzt zu uns
kommen, sondern sie wird dazu führen, dass die Universität Groningen
nicht nur 25 der 50 dort tätigen Anästhesisten aus Deutschland beschäftigt,
sondern wahrscheinlich werden später alle dort tätigen Anästhesisten
aus Deutschland kommen. Deshalb fordern wir eine nicht budgetneutrale
Umsetzung dieses Urteils.
Die Frage
des Gehalts muss ich nach der Diskussion, die ich gerade mit Herrn
Jaeger habe, revidieren.
Ich bitte
Sie, diese Forderungen zu unterstützen. Ich bedanke mich noch einmal
ausdrücklich beim Herrn Präsidenten dafür, dass er mir die Gelegenheit
gegeben hat, hier zu reden.
Vielen
Dank.
(Beifall)
Prof. Dr.
Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kollege Nadstawek. – Als Diskussionspartner ist Herr Montgomery auf
der Rednerliste. Wir reden im Rahmen des Antrags 21 in einer besonderen
Form, die wir als flexibler Deutscher Ärztetag mühelos bewältigen werden. |