TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Josten, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das wäre der geeignete Punkt, um Herrn Professor Nadstawek sprechen zu lassen.

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Wenn er möchte, gern. – Das Wort hat jetzt Herr Professor Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Klinik für Anästhesiologie, Schmerzambulanz, Universität Bonn. Bitte schön, Herr Kollege.



Prof. Dr. Dr. Nadstawek, geladener Gast:


Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Ihnen ganz herzlich danken, dass Sie mir die Gelegenheit geben, heute hier zu sprechen. Ich bin einer der 40 Teilnehmer an der Minidemonstration vor der „Glocke“ am Dienstag gewesen. Ich bin hocherfreut, dass unsere Aktion so viel Anklang gefunden und dazu geführt hat, dass ich heute hier sprechen kann.

Unser Problem war die Umsetzung des EuGH-Urteils, und zwar die kostenneutrale Umsetzung, wogegen wir uns gewandt haben. Wir fühlten uns ein bisschen wenig abgebildet durch unsere „Gewerkschaft“, den Marburger Bund. Deshalb haben wir diese Protestaktion initiiert. Wir glauben, dass, wie die Entwicklung im Moment verläuft, Unheil droht.

Ich habe Dienstvorschläge der entsprechenden Kommission unserer Klinik mitgebracht. Die Regelung soll in Zukunft so aussehen, dass man an sieben Tagen bis nachts arbeitet, nämlich von 19.30 bis 7.30 Uhr und an sieben Tagen von 7.30 bis 19.30 Uhr. Es kommt 13-mal Frühdienst hinzu. Die Wochenenden werden mitgezählt, sodass hintenherum eine Sieben-Tage-Woche dabei herauskommt. Das wollen wir nicht. Es gibt ein solches Modell auch mit zwölf Stunden und es gibt solche Modelle für den Rettungsdienst.

Wir haben uns zu dieser Demonstration entschlossen, weil wir festgestellt haben, dass die Umsetzung des EuGH-Urteils unter Budgetneutralität nicht möglich ist. Insbesondere ist eine kostenneutrale Umsetzung bei unveränderten Patientenzahlen und gleichbleibender Versorgungsqualität nicht möglich.

Wir fordern daher, da die Umsetzung des EuGH-Urteils weder auf Kosten der Gesundheit der Ärzte noch zulasten der Patientenversorgung gehen darf, die grundsätzliche Beibehaltung der 5-Tage-Woche. Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die in unserem Beruf selbstverständlich ist, muss einen Sonderstatus erhalten und entsprechend vergütet werden. Die Regelarbeitszeit muss zwischen 8 und 16 Uhr liegen. Außerhalb dieser Zeit anfallende Arbeit muss besonders vergütet werden. Adäquate Pausenregelungen sind zu treffen.

Besonders wichtig ist: Alle von den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen geleisteten Arbeitsstunden sollen dokumentiert werden. Das geschieht bis heute nicht. Die Kollegen machen 70 bis 100 Überstunden, die nicht dokumentiert werden.

Wir fordern gerade angesichts des EuGH-Urteils die Sicherung unseres Ausbildungsstandards. Wir glauben, dass es nicht möglich ist, ab 16 Uhr, wenn diese Dienste greifen, die entsprechenden ärztlichen Weiterbildungen zu gewährleisten. Wir fordern auch, dass die Krankenhaustätigkeit aufgewertet wird. Die Umsetzung des EuGH-Urteils wird nicht dazu führen, dass die 30 Prozent der Kollegen, die nie im Krankenhaus arbeiten, jetzt zu uns kommen, sondern sie wird dazu führen, dass die Universität Groningen nicht nur 25 der 50 dort tätigen Anästhesisten aus Deutschland beschäftigt, sondern wahrscheinlich werden später alle dort tätigen Anästhesisten aus Deutschland kommen. Deshalb fordern wir eine nicht budgetneutrale Umsetzung dieses Urteils.

Die Frage des Gehalts muss ich nach der Diskussion, die ich gerade mit Herrn Jaeger habe, revidieren.

Ich bitte Sie, diese Forderungen zu unterstützen. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich beim Herrn Präsidenten dafür, dass er mir die Gelegenheit gegeben hat, hier zu reden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kollege Nadstawek. – Als Diskussionspartner ist Herr Montgomery auf der Rednerliste. Wir reden im Rahmen des Antrags 21 in einer besonderen Form, die wir als flexibler Deutscher Ärztetag mühelos bewältigen werden.
© 2004, Bundesärztekammer.