Dr. Clever, Baden-Württemberg:
Sehr geehrter Herr Professor Hoppe! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte nicht gegen den Antrag sprechen, sondern darauf hinweisen,
dass dieser Antrag des Vorstandes so grundlegend, wie er hier formuliert
ist, bei der Aufforderung an die politischen Gremien, das Mutterschutzgesetz
und die Mutterschutzrichtlinienverordnung zu novellieren, die Gefahr
in sich birgt, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden könnte.
(Beifall)
Zum einen habe ich nicht das große Vertrauen in
das Bundesministerium, dass es eine Verbesserung herbeiführt, wenn
wir die Aufforderung zu einer Novellierung aussprechen. Ich könnte
mir vorstellen, dass dann das Mutterschaftsgeld gekürzt wird. Ich
wohne in der Nähe der Schweizer Grenze. In der Schweiz gibt es fast
keine entsprechenden Regelungen. Wenn man sich anschaut, wie alles
europäisch nivelliert wird, besteht die Gefahr, dass aus einem sehr
positiven Gesetz, das wir noch haben, das man bislang vielleicht auch
aus politischen Gründen nicht angetastet hat, durch die Novellierung
sehr vieles entfernt wird, was wir nicht wollen.
Die Stoßrichtung des Vorstandsantrags ist sicher
richtig. Ich sehe auch in meiner Praxis, dass Ärztinnen, die schwanger
sind und ihre Weiterbildung fortsetzen wollen, dies nur sehr mühsam
– wenn überhaupt – in diesen Zeiten absolvieren können. Ich bin sehr
dafür, das großzügig zu handhaben, beispielsweise auch hinsichtlich
der Wochenenddienste.
Ich schlage vor, in der sechsten Zeile das Wort
„grundlegenden“ zu streichen. Ich wäre auch mit einer Vorstandsüberweisung
einverstanden.
Danke sehr.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Das war eine Gegenrede. |