Dr. Bartmann, Vorstand
der Bundesärztekammer:
Frau Goesmann, davon gehen wir natürlich aus. Bisher liegen nur
die Eckdaten und der so genannte Qualifikationskatalog vor. Es scheint
uns so zu sein, dass sehr vieles enthalten ist, was sehr theoretischer
Natur ist und in der Arztpraxis möglicherweise nur schwer zu vermitteln
sein wird. Ich nenne hier beispielsweise: Stellung des Ausbildungsbetriebs
im Gesundheitswesen, gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der
medizinischen Versorgung, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit.
Wir wollten in einem reinen Appellationsverfahren
noch einmal daran erinnern, dass das ursprüngliche Ziel dieser Novellierung
war, die Ausbildung praxisnäher zu gestalten. Uns scheint die Gefahr
zu bestehen, dass man mit der Absicht, die Ausbildung zu optimieren,
sehr in den theoretischen Bereich abdriftet. Nur darum geht es, um
sonst nichts.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. – Wir stimmen jetzt über den Antrag 70
ab. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen jetzt zu dem Komplex „Transfusionsgesetz/Transplantationsgesetz“.
Zuvor möchte Herr Fabian aus Baden-Württemberg einen Geschäftsordnungsantrag
stellen. Bitte schön. |