TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Dr. Bartmann, Vorstand der Bundesärztekammer:

Frau Goesmann, davon gehen wir natürlich aus. Bisher liegen nur die Eckdaten und der so genannte Qualifikationskatalog vor. Es scheint uns so zu sein, dass sehr vieles enthalten ist, was sehr theoretischer Natur ist und in der Arztpraxis möglicherweise nur schwer zu vermitteln sein wird. Ich nenne hier beispielsweise: Stellung des Ausbildungsbetriebs im Gesundheitswesen, gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Wir wollten in einem reinen Appellationsverfahren noch einmal daran erinnern, dass das ursprüngliche Ziel dieser Novellierung war, die Ausbildung praxisnäher zu gestalten. Uns scheint die Gefahr zu bestehen, dass man mit der Absicht, die Ausbildung zu optimieren, sehr in den theoretischen Bereich abdriftet. Nur darum geht es, um sonst nichts.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Wir stimmen jetzt über den Antrag 70 ab. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen jetzt zu dem Komplex „Transfusionsgesetz/Transplantations­gesetz“. Zuvor möchte Herr Fabian aus Baden-Württemberg einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.