TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie herzlich, dann doch lieber diesen Antrag an den Vorstand zu überweisen.

(Beifall)

Ich glaube, dass wir uns hier in ein relativ gefährliches Fahrwasser begeben. Wenn wir sagen – das haben wir im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht getan –, dass wir die Ausbildungsplatzabgabe für ein ungeeignetes Instrument zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen halten, wenn wir zweitens zum Ausdruck bringen, dass sich natürlich die Ausbildungsleistungen von Betrieben im Preis der Produkte und Dienstleistungen niederschlagen müssen, dann gilt selbstverständlich, dass in einem Fallpauschalengesetz die Leistungen, die das Krankenhaus in Gestalt von Weiterbildung erbringt, als Bestandteil ärztlicher Berufsausübung abgebildet werden müssen.

Das scheint mir in dem vorliegenden Antrag im Widerspruch zur bisherigen Beschlussfassung zu stehen. Deswegen bitte ich Sie herzlich, das Anliegen nicht völlig zu verwerfen, sondern den Antrag an den Vorstand zu überweisen. Dann kann man das in eine gescheite Form bringen.

(Beifall)

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