Dr. Ebert-Englert,
Niedersachsen:
Ich finde das problematisch. Es ist ja bereits erwähnt worden, dass
man in den Niederlanden einen Ausweis haben muss, damit man im Pflegeheim
nicht den Sterberegelungen unterworfen ist. Auch wenn ein Organmangel
existiert, sollte man eher an dessen Beseitigung ansetzen und nicht
darauf abzielen, dass jeder ein solches Schreiben mit sich führen
muss. Ich würde den Antrag ablehnen.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Frau Wollersheim, macht mich gerade darauf aufmerksam, dass das
verfassungsrechtlich nicht ganz unproblematisch ist. –Möchte Frau
Huber den Antrag verteidigen? – Bitte schön, Frau Huber. |