Henke, Vorstand der
Bundesärztekammer:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Antragstellern
sehr dankbar, dass sie diese Zusammenstellung gefertigt haben. Wer
sich allerdings so pauschal gegen jegliche Zuzahlungen ausspricht,
muss sich natürlich klar darüber sein, dass er eine Finanzierungsalternative
aufzeigen muss, denn anderenfalls liegt die Forderung nach dem Entzug
weiterer Mittel vor.
In dem Entschließungsantrag des Vorstandes – ich
freue mich sehr darüber, dass er in den Medien eine so würdige Resonanz
gefunden hat – findet sich die Aussage, dass sich diese Zuzahlungen
gerade für die Schwächsten als eine Hürde zum Zugang erweisen. Diese
Aussage, die für die Schwächsten gilt, kann man nicht für jeden Durchschnittsverdiener
ebenso gelten lassen.
Ich verstehe den gesamten Teil des Antrags über
die Bürokratie, aber den Teil hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit
kann ich nicht verstehen. Es ist die Frage, ob die Solidarität bei
großen Risiken nicht dadurch erkauft wird, dass man bei bestimmten
kleinen Risiken sagt: Es ist antibürokratisch, wenn man nicht jedes
kleine Risiko über die sozialen Sicherungssysteme abrechnet.
Die Zusammenstellung ist gut, aber eine pauschale
Ablehnung ist der Ruf nach dem Entzug weiterer Mittel aus dem Gesundheitswesen.
Der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit ist aus meiner Sicht nicht richtig
dargestellt. Deswegen bitte ich Sie um Ablehnung.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. – Wer möchte den Antrag verteidigen? – Herr Schwarzkopf-Steinhauser
aus Bayern. |