TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Antragstellern sehr dankbar, dass sie diese Zusammenstellung gefertigt haben. Wer sich allerdings so pauschal gegen jegliche Zuzahlungen ausspricht, muss sich natürlich klar darüber sein, dass er eine Finanzierungsalternative aufzeigen muss, denn anderenfalls liegt die Forderung nach dem Entzug weiterer Mittel vor.

In dem Entschließungsantrag des Vorstandes – ich freue mich sehr darüber, dass er in den Medien eine so würdige Resonanz gefunden hat – findet sich die Aussage, dass sich diese Zuzahlungen gerade für die Schwächsten als eine Hürde zum Zugang erweisen. Diese Aussage, die für die Schwächsten gilt, kann man nicht für jeden Durchschnittsverdiener ebenso gelten lassen.

Ich verstehe den gesamten Teil des Antrags über die Bürokratie, aber den Teil hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit kann ich nicht verstehen. Es ist die Frage, ob die Solidarität bei großen Risiken nicht dadurch erkauft wird, dass man bei bestimmten kleinen Risiken sagt: Es ist antibürokratisch, wenn man nicht jedes kleine Risiko über die sozialen Sicherungssysteme abrechnet.

Die Zusammenstellung ist gut, aber eine pauschale Ablehnung ist der Ruf nach dem Entzug weiterer Mittel aus dem Gesundheitswesen. Der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit ist aus meiner Sicht nicht richtig dargestellt. Deswegen bitte ich Sie um Ablehnung.

(Beifall)

 

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. – Wer möchte den Antrag verteidigen? – Herr Schwarzkopf-Steinhauser aus Bayern.
© 2004, Bundesärztekammer.