TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. Man könnte ja auch – das ist nur ein ganz zurückhaltender Tipp von mir – die zweite Lesung durchführen und den Antrag dann an den Vorstand überweisen. Das wäre auch möglich, wenn man das wünschte.

(Beifall)

Für eine zweite Lesung ist mindestens ein Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Wer möchte eine zweite Lesung zum Antrag 69? – Viele. Wer ist dagegen, dass wir eine zweite Lesung vornehmen? – Weniger. Wer enthält sich? – Dann gibt es eine zweite Lesung zum Antrag 69.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Dann brauchen wir inhaltlich gar nicht mehr darüber zu sprechen. Wer ist für die Überweisung des Antrags 69 an den Vorstand? – Viele. Wer ist dagegen, dass wir den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist jetzt an den Vorstand überwiesen. Die Ablehnung von vorhin ist damit revidiert.

(Beifall)

Wir fahren jetzt mit dem Komplex „Arzneimittel“ fort. Dazu liegen die Anträge 11, 16, 28, 31, 49, 57, 72 und 99 vor.

(Zuruf: Zur Geschäftsordnung!)

– Bitte.

(Zuruf: Auch der Antrag 63 gehört hierzu,
nicht zum Komplex „Sonstiges“!)

– Wir nehmen den Antrag 63 mit in den Komplex „Arzneimittel“ auf. Wir hatten ihn für den Komplex „Sonstiges“ vorgesehen. Wir haben jetzt also insgesamt neun Anträge vorliegen.

Wir beginnen mit dem Antrag VI-11. Es geht um die medikamentöse Entwöhnung Tabakabhängiger. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Nicht. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit eindeutiger Mehrheit angenommen.

Ich rufe den Antrag VI-28 auf: OTC/Positivliste. Der Antrag stammt von Herrn Schwarzkopf-Steinhauser und Herrn Scheffzek und lautet:

Der 107. Deutsche Ärztetag lehnt die Herausnahme der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente (sog. OTC-Präparate) aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen ab und fordert die Bundesregierung auf, eine Positivliste einzuführen, in der auch die wirksamen OTC-Präparate enthalten sind. Um das dadurch entstandene Problem zu lösen, muss eine Positivliste für Arzneimittel eingeführt werden, wie schon in Beschlüssen auf mehreren Deutschen Ärztetagen gefordert wurde.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Zuvor aber frage ich: Möchte jemand gegen den Antrag 28 sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Ich rufe den Antrag VI-31 auf: Praktikabilität der Arzneimittelversorgung sicherstellen. Der Antragstext lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert Bundesregierung und Gemeinsamen Bundesausschuss auf, die Arzneimittelrichtlinie hinsichtlich des Verordnungsausschlusses von OTC-Präparaten vierteljährlich auf der Basis empirischer Größen zu überprüfen und anzupassen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Zuvor frage ich, ob jemand gegen den Antrag sprechen möchte. – Das ist nicht der Fall. Wer möchte die Vorstandsüberweisung befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag VI-57: OTC-Präparate in der Verordnung der GKV. Der Antrag kommt von Herrn Dr. Streibel:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Politik auf, den Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten aus der Erstattung der GKV umgehend zu beenden …

Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag 57 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Es beteiligen sich nur ganz wenige. Ich glaube, ich sollte den Antrag komplett verlesen, weil nicht jeder informiert ist, was in dem Antrag steht:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Politik auf, den Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten aus der Erstattung der GKV umgehend zu beenden.

Das GMG hat mit seinem Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Medikamente aus der Erstattung der GKV einen willkürlichen Eingriff in die Therapiefreiheit getätigt.

Galt nach gültigen Beschlüssen von VV der KBV sowie des Ärztetages seither der Grundsatz „Wer indikationsgerecht in wirksamer Dosierung wirksame Medikamente verordnet, darf dafür nicht bestraft werden“, so werden Vertragsärzte seit 01.04.2004 mit Prüfung, sachlich-rechnerischer Richtigstellung und Regress bedroht, wenn sie bewährte wirksame Medikamente ihren Patienten verordnen. Dabei war es der Politik offenbar nicht bekannt, dass wesentliche Kriterien für die Verschreibungspflicht die Nebenwirkungsrate und nicht die Wirksamkeit sind, dass neue Markteinführungen immer verschreibungspflichtig sind und dass bewährte Medikamente oft wesentlich preiswerter sind als (Pseudo-)Innovationen.

Für Patienten wird die Bezahlung dieser Medikamente eine zusätzliche Belastung, da neben der Bezahlung des Präparates diese Kosten nicht für die Bemessung der Zuzahlungsgrenze herangezogen werden.

Aus der solidarischen Krankenversicherung wird eine vermehrte Belastung der Kranken.

Das politische Ziel einer Einsparung in Milliardenhöhe wird schon heute erkennbar durch Ausweichen auf verschreibungspflichtige Innovationen oder andere Substanzen verfehlt.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Wer möchte diese Überweisung befürworten? – Wer ist dagegen, dass wir überweisen? – Zahlreiche, aber das Erste war die Mehrheit. Enthaltungen? – Ganz wenige. Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Vom Vorstand gibt es den Antrag VI-16 mit dem Thema „12. Novellierung AMG; Rolle der Ethikkommissionen bei multizentrischen Studien“. Es gibt zunächst eine Gegenrede von Herrn Fabian. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.