Prof. Dr. Fuchs,
Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Ich bin mir bewusst, dass es mir nicht zusteht, jetzt eine Gegenrede
zu halten; ich bin kein Delegierter. Ich kann Ihnen zum Sachstand
Folgendes sagen: Es handelt sich um eine Teilmenge der Novellierung
des Arzneimittelgesetzes, bei der es um die Rolle der Ethikkommissionen
bei multizentrischen Studien geht. Es war vonseiten des Bundestages
vorgesehen, die multizentrischen Studien dahin gehend zu modifizieren,
dass nicht jede Ethikkommission über jeden Antrag befindet, sondern
dass sozusagen eine Leit-Ethikkommission das Thema behandelt, eine
Stellungnahme abgibt und mit den anderen Ethikkommissionen das Benehmen
herstellt.
Ich kann Ihnen berichten, dass dies ein im Dialog
mit dem Bundesgesundheitsministerium sehr mühsam zustande gekommener
Kompromiss ist, der von der Arbeitsgemeinschaft der Ethikkommissionen
getragen wird. Diese Position wurde vom Vorstand der
Bundesärztekammer über die Jahre hinweg mit getragen. Die Diskussion
läuft schon sehr lange. Insoweit handelt es sich um einen konsentierten
Vorschlag, der in das Gesetzgebungsverfahren eingeflossen ist.
Allerdings hat der Bundesrat zum AMG den Vermittlungsausschuss
angerufen, wo diese Fragen in der kommenden Woche beraten werden.
Es mag für Sie hilfreich sein, zu wissen, dass
die Pharmaindustrie – sicher aus Eigeninteresse – in hohem Maße daran
interessiert ist, die Beratungen der
Ethikkommissionen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Position
der Ethikkommissionen der Landesärztekammern, die nach Landesrecht
gegründet wurden, lautet, dass es bei der Beschlussfassung, wie sie
im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgte, bleiben
soll.
Wenn Sie die Mehrheitsmeinung der Ethikkommissionen
der Landesärztekammern weiterhin unterstützen wollen, sollten Sie
diesen Antrag annehmen. |