TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Ich bin mir bewusst, dass es mir nicht zusteht, jetzt eine Gegenrede zu halten; ich bin kein Delegierter. Ich kann Ihnen zum Sachstand Folgendes sagen: Es handelt sich um eine Teilmenge der Novellierung des Arzneimittelgesetzes, bei der es um die Rolle der Ethikkommissionen bei multizentrischen Studien geht. Es war vonseiten des Bundestages vorgesehen, die multizentrischen Studien dahin gehend zu modifizieren, dass nicht jede Ethikkommission über jeden Antrag befindet, sondern dass sozusagen eine Leit-Ethikkommission das Thema behandelt, eine Stellungnahme abgibt und mit den anderen Ethikkommissionen das Benehmen herstellt.

Ich kann Ihnen berichten, dass dies ein im Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium sehr mühsam zustande gekommener Kompromiss ist, der von der Arbeitsgemeinschaft der Ethikkommissionen getragen wird. Diese Position wurde vom Vorstand der Bundesärztekammer über die Jahre hinweg mit getragen. Die Diskussion läuft schon sehr lange. Insoweit handelt es sich um einen konsentierten Vorschlag, der in das Gesetzgebungsverfahren eingeflossen ist.

Allerdings hat der Bundesrat zum AMG den Vermittlungsausschuss angerufen, wo diese Fragen in der kommenden Woche beraten werden.

Es mag für Sie hilfreich sein, zu wissen, dass die Pharmaindustrie – sicher aus Eigeninteresse – in hohem Maße daran interessiert ist, die Beratungen der
Ethikkommissionen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Position der Ethikkommissionen der Landesärztekammern, die nach Landesrecht gegründet wurden, lautet, dass es bei der Beschlussfassung, wie sie im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgte, bleiben soll.

Wenn Sie die Mehrheitsmeinung der Ethikkommissionen der Landesärztekammern weiterhin unterstützen wollen, sollten Sie diesen Antrag annehmen.

© 2004, Bundesärztekammer.