TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank.

(Zuruf: Nichtbefassung! – Weiterer Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es gibt den Antrag auf Nichtbefassung und den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Wir müssen zunächst über den Antrag auf Nichtbefassung abstimmen. Wenn das geschehen ist, entscheiden wir eventuell darüber, ob wir den Antrag an den Vorstand überweisen.

Wer möchte die Nichtbefassung beschließen? – Das sind wenige. Wer ist dafür, dass wir uns mit dem Antrag befassen? – Das ist die deutliche Mehrheit. Damit kommen wir zu der Frage, ob wir den Antrag an den Vorstand überweisen wollen.  Wer möchte das? – Wer möchte den Antrag nicht an den Vorstand überweisen. – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Nun kommen wir zum Antrag VI-63.

(Zuruf: Nichtbefassung!)

– Es ist Nichtbefassung beantragt. Wer möchte die Nichtbefassung beschließen? – Wer möchte sich mit dem Antrag befassen? – Das sind weniger. Enthaltungen? – Damit ist die Nichtbefassung beschlossen.

Wir kommen nun zum Themenkomplex „Arzthaftung“. Dazu gibt es den Antrag VI-44 mit dem Titel „Haftungsrisiko bei Dokumentation“. Hier wirken die Ärzte mittelbar in wirtschaftlicher Hinsicht auf die Abläufe im Krankenhaus ein. Irrtümer von Ärzten können zur Geschäftsschädigung führen. Das birgt ein Risiko. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag 44 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist klar angenommen.

Zum Thema „Ärztetag“ liegen die Anträge 61, 71, 75, 75 a, 77, 83, 84 und 101 vor.

Wir kommen zunächst zum Antrag VI-61. Es geht um eine Änderung der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage auf dem 108. Deutschen Ärztetag. Der Antragstext lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, für den 108. Deutschen Ärztetag eine Änderung der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage, beschlossen auf dem 97. Deutschen Ärztetag 1994, mit nachfolgendem Inhalt vorzubereiten und dem 108. Deutschen Ärztetag zur Beschlussfassung vorzulegen:

In § 5 Abs. 1 werden aus redaktionellen Gründen die Worte „die Satzung der Bundesärztekammer“ durch einen Verweis auf die Geschäftsordnung ersetzt …

Wir würden uns natürlich dieses Themas annehmen und das prüfen. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Dann werden wir uns natürlich genauso damit befassen. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen. Wir werden uns dieses Themas annehmen.

Damit kommen wir zum Antrag VI-71. Danach soll der Tätigkeitsbericht den Delegierten auf CD-ROM zugesandt werden und nur auf Anforderung eine gedruckte Fassung. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Tätigkeitsbericht auf CD-ROM haben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen damit zum Antrag VI-75:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, das Thema „Ärztemangel in Deutschland“ in das Programm des 108. Deutschen Ärztetages 2005 aufzunehmen.

Von den Antragstellern ist auch der Antrag VI-75 a eingebracht worden, wonach sich einer der nächsten Ärztetage mit diesem Thema befassen soll. Auch der 108. Deutsche Ärztetag ist ja einer der nächsten Ärztetage. Gibt es eine Gegenrede zum Antrag 75? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag 75 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen. Dann werden wir das auf einem der nächsten Ärztetage behandeln. Die Dringlichkeit ist sicher gegeben.

Nun rufe ich den Antrag VI-77 auf:

Der nächste oder übernächste Deutsche Ärztetag soll sich in einem Tagesordnungspunkt umfassend mit den Bedingungen der Grundlagen und der klinischen Forschung in Deutschland befassen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es jemanden, der gegen den Antrag 77 das Wort ergreifen will? – Das ist nicht der Fall. Wollen Sie den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das Erste war die Mehrheit. Enthaltungen? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

(Zuruf: Zweite Lesung!)

Ich rufe den Antrag VI-83 von Herrn Dr. Junker aus Westfalen-Lippe auf:

Anträge des Vorstandes der Bundesärztekammer sind in der Regel „Grundsatz-Anträge“, oft von mehrseitigem Inhalt und umfassend zum Thema.

Diese Anträge werden wohl nicht kurzfristig formuliert.

Der Vorstand wird aufgefordert, zu prüfen, ob diese Anträge nicht ca. 8 Tage vor Beginn des Deutschen Ärztetages zugeschickt werden können …

(Beifall)

Diese Prüfung führen wir natürlich gern durch. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ich sage Ihnen ehrlich: Wir Vorstandsmitglieder wären manchmal auch schon ganz zufrieden, wenn … Aber die Politik ist ja heute so lebendig und so schnell fortschreitend, dass man manchmal erst in letzter Minute darauf reagieren kann. Aber das ist nicht bei jedem Antrag so; da haben Sie Recht.

Nun rufe ich den Antrag VI-84 von Frau Dr. Auerswald auf:

Der Beschluss des 106. Deutschen Ärztetages ist rückgängig zu machen, sich jährlich mit dem Tagesordnungspunkt „(Muster-)Weiter­bildungsordnung“ zu beschäftigen. Es soll stattdessen nur ein Sachstandsbericht geliefert werden.

Das bedeutet, dass dann nicht immer Anträge auf Änderung der Weiterbildungsordnung verabschiedet werden können, sondern dass sie nur eingebracht werden können, damit sie in den Geschäftsablauf kommen und damit die weiteren Beratungen erfolgen können.

(Beifall)

Gibt es eine Gegenrede? – Bitte schön, Frau Kollegin Lippert-Urbanke aus Niedersachsen.

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