Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank.
(Zuruf:
Nichtbefassung! – Weiterer Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
– Es gibt den Antrag auf Nichtbefassung und den
Antrag auf Vorstandsüberweisung. Wir müssen zunächst über den Antrag
auf Nichtbefassung abstimmen. Wenn das geschehen ist, entscheiden
wir eventuell darüber, ob wir den Antrag an den Vorstand überweisen.
Wer möchte die Nichtbefassung beschließen? – Das
sind wenige. Wer ist dafür, dass wir uns mit dem Antrag befassen?
– Das ist die deutliche Mehrheit. Damit kommen wir zu der Frage, ob
wir den Antrag an den Vorstand überweisen wollen.
Wer möchte das? – Wer möchte den Antrag nicht an den Vorstand
überweisen. – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der
Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
Nun kommen wir zum Antrag VI-63.
(Zuruf:
Nichtbefassung!)
– Es ist Nichtbefassung beantragt. Wer möchte die
Nichtbefassung beschließen? – Wer möchte sich mit dem Antrag befassen?
– Das sind weniger. Enthaltungen? – Damit ist die Nichtbefassung beschlossen.
Wir kommen nun zum Themenkomplex „Arzthaftung“.
Dazu gibt es den Antrag VI-44
mit dem Titel „Haftungsrisiko bei Dokumentation“. Hier wirken die
Ärzte mittelbar in wirtschaftlicher Hinsicht auf die Abläufe im Krankenhaus
ein. Irrtümer von Ärzten können zur Geschäftsschädigung führen. Das
birgt ein Risiko. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall.
Wer möchte dem Antrag 44 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Antrag ist klar angenommen.
Zum Thema „Ärztetag“ liegen die Anträge 61, 71,
75, 75 a, 77, 83, 84 und 101 vor.
Wir kommen zunächst zum Antrag VI-61. Es geht um eine Änderung der Geschäftsordnung der Deutschen
Ärztetage auf dem 108. Deutschen Ärztetag. Der Antragstext lautet:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt,
für den 108. Deutschen Ärztetag eine Änderung der Geschäftsordnung
der Deutschen Ärztetage, beschlossen auf dem 97. Deutschen Ärztetag
1994, mit nachfolgendem Inhalt vorzubereiten und dem 108. Deutschen
Ärztetag zur Beschlussfassung vorzulegen:
In § 5 Abs. 1 werden aus redaktionellen Gründen
die Worte „die Satzung der Bundesärztekammer“ durch einen Verweis
auf die Geschäftsordnung ersetzt …
Wir würden uns natürlich dieses Themas annehmen
und das prüfen. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung.
Dann werden wir uns natürlich genauso damit befassen. Wer möchte diesen
Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Das Erste
war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Der Antrag ist an
den Vorstand überwiesen. Wir werden uns dieses Themas annehmen.
Damit kommen wir zum Antrag VI-71. Danach soll der Tätigkeitsbericht den Delegierten auf CD-ROM
zugesandt werden und nur auf Anforderung eine gedruckte Fassung. Gibt
es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Tätigkeitsbericht
auf CD-ROM haben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist
dieser Antrag angenommen.
Wir kommen damit zum Antrag VI-75:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer
auf, das Thema „Ärztemangel in Deutschland“ in das Programm des 108.
Deutschen Ärztetages 2005 aufzunehmen.
Von den Antragstellern ist auch der Antrag VI-75 a eingebracht worden, wonach sich
einer der nächsten Ärztetage mit diesem Thema befassen soll. Auch
der 108. Deutsche Ärztetag ist ja einer der nächsten Ärztetage. Gibt
es eine Gegenrede zum Antrag 75? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt
dem Antrag 75 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag
ist angenommen. Dann werden wir das auf einem der nächsten
Ärztetage behandeln. Die Dringlichkeit ist sicher gegeben.
Nun rufe ich den Antrag VI-77 auf:
Der nächste oder übernächste Deutsche Ärztetag
soll sich in einem Tagesordnungspunkt umfassend mit den Bedingungen
der Grundlagen und der klinischen Forschung in Deutschland befassen.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt
es jemanden, der gegen den Antrag 77 das Wort ergreifen will? – Das
ist nicht der Fall. Wollen Sie den Antrag an den Vorstand überweisen?
– Wer möchte das nicht? – Das Erste war die Mehrheit. Enthaltungen?
– Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
(Zuruf:
Zweite Lesung!)
Ich rufe den Antrag VI-83
von Herrn Dr. Junker aus Westfalen-Lippe auf:
Anträge des Vorstandes der Bundesärztekammer sind
in der Regel „Grundsatz-Anträge“, oft von mehrseitigem Inhalt und
umfassend zum Thema.
Diese Anträge werden wohl nicht kurzfristig formuliert.
Der Vorstand wird aufgefordert, zu prüfen, ob
diese Anträge nicht ca. 8 Tage vor Beginn des Deutschen Ärztetages
zugeschickt werden können …
(Beifall)
Diese Prüfung führen wir natürlich gern durch.
Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag
zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Ich sage Ihnen ehrlich:
Wir Vorstandsmitglieder wären manchmal auch schon ganz zufrieden,
wenn … Aber die Politik ist ja heute so lebendig und so schnell fortschreitend,
dass man manchmal erst in letzter Minute darauf reagieren kann. Aber
das ist nicht bei jedem Antrag so; da haben Sie Recht.
Nun rufe ich den Antrag VI-84 von Frau Dr. Auerswald auf:
Der Beschluss des 106. Deutschen Ärztetages ist
rückgängig zu machen, sich jährlich mit dem Tagesordnungspunkt „(Muster-)Weiterbildungsordnung“
zu beschäftigen. Es soll stattdessen nur ein Sachstandsbericht geliefert
werden.
Das bedeutet, dass dann nicht immer Anträge auf
Änderung der Weiterbildungsordnung verabschiedet werden können, sondern
dass sie nur eingebracht werden können, damit sie in den Geschäftsablauf
kommen und damit die weiteren Beratungen erfolgen können.
(Beifall)
Gibt es eine Gegenrede? – Bitte schön, Frau Kollegin
Lippert-Urbanke aus Niedersachsen. |