Dr. Bühren,
Vorstand der Bundesärztekammer:
Herr Schüller, ich kenne diese Argumentation. Deshalb hat sich der
Deutsche Ärztinnenbund intensiv mit der ABV in Verbindung gesetzt
und hat Herrn Jung angeschrieben. Wir haben gefragt, was zu tun sei,
damit wir in der Sache vorankommen. Uns wurde von der ABV geraten
– Herr Jung hat es unterschrieben –, einen solchen Antrag zu stellen.
Von daher möchte ich Sie bitten, den Antrag zu
unterstützen, weil wir jetzt wirklich vorankommen müssen.
(Zuruf)
– Es ist wirklich im Interesse der Versorgungswerke,
dass dieser Antrag gestellt wird.
(Widerspruch)
– Dann müssen Sie das mit der ABV und Herrn Jung
besprechen.
Wir haben permanent diese Diskussion. Es heißt
immer wieder: Wir wollen in den berufsständischen Versorgungswerken
die Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt haben, sondern wir
wollen sie vom Bund bezahlt haben, denn wir Ärzte und Ärztinnen zahlen
ja auch Steuern. Wir wollen nicht doppelt belastet werden: einmal
durch die Zahlung von Steuern an den Bund und dann durch Zahlungen
an die Versorgungswerke. Deshalb richtet sich diese Forderung an den
Bund.
(Zurufe)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau Bühren. – Sind Sie damit einverstanden, wenn als Ausnahme
von der heute Morgen getroffenen Geschäftsordnungsregel der Vorsitzende
der entsprechenden Ständigen Konferenz, Herr Kollege Möhrle, das Wort
ergreift? Stimmen Sie dem zu?
(Beifall)
– Danke schön. Herr Möhrle, Bitte schön. |