Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke schön. Daran erinnert sich aber nicht jeder permanent. Deshalb
ist es ganz gut, wenn das immer mal wieder hochkommt; dann setzt sich
das irgendwann fest.
Wir können jetzt über den Antrag 87
abstimmen.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte
den Antrag 87 an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Das
ist die Mehrheit. Wer möchte dem Antrag 87 zustimmen? – Das ist wohl
die deutliche Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann
ist der Antrag angenommen.
(Beifall)
Wir kommen zum Antrag VI-88:
Der Deutsche Ärztetag fordert die berufsständischen
ärztlichen Versorgungswerke auf, Informationen für kindererziehende
Ärztinnen und Ärzte zu erstellen, die nicht oder reduziert ärztlich
tätig sind …
Gibt es dazu eine Gegenrede? – Das ist nicht der
Fall. Wer möchte den Antrag befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer
enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.
Jetzt komme ich zum Antrag VI-94:
Die Bundesärztekammer fordert die Krankenversicherungen
auf, Krankentagegeldversicherungen nicht für die Ärzte/Ärztinnen zu
beenden, die zwar vorzeitige Bezüge (ab 60 Jahre z. B.) aus den Versorgungswerken
beziehen, aber noch weiter in nennenswertem Maße in ihren Praxen tätig
sind.
Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall.
Wer befürwortet den Antrag 94? – Wer lehnt ihn ab? – Wer enthält sich?
– Der Antrag ist angenommen.
Jetzt kommen wir zu dem Themenkomplex „Sonstiges“.
Das sind die Anträge 32, 42, 48, 80, 81, 90, 96, 97, 98, 100 und 102.
Wir kommen zunächst zum Antrag VI-32:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Länder auf,
rechtsmedizinische Institute in ihrem Bestand und ihrer Vielfalt (Universitätsinstitute,
Landesinstitute) zu erhalten.
Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall.
Wer befürwortet den Antrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Antrag ist angenommen.
Dann kommt der Antrag VI-42,
der die Ächtung und Nichtbeteiligung von Ärzten bei der Anwendung
von Folter zum Inhalt hat:
Der 107. Deutsche Ärztetag bekräftigt die in den
Deklarationen von Hamburg (1997) und Tokio (1975) ausgesprochene Ächtung und Nichtbeteiligung von Ärzten bei
der Anwendung von Folter und Grausamkeiten. Eine „angemessene ärztliche
Beobachtung“ bei Verhörmethoden, wie kürzlich vom Pentagon gefordert,
also eine sozusagen qualitätsgesicherte Folter kommt daher für Ärztinnen
und Ärzte nicht infrage.
Da die Wünsche nach Beteiligung von Ärzten an
staatlichen Gewaltmaßnahmen zunehmen, sind ethisch klare Grenzziehungen
auch in unserem Land besonders wichtig.
Das ist ein sehr wichtiger Antrag. Möchte jemand
gegen den Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer befürwortet
den Antrag 42? – Wer befürwortet ihn nicht? – Niemand. Wer enthält
sich? – Der Antrag ist einstimmig angenommen. Vielen Dank.
(Beifall)
Nunmehr kommt der Antrag VI-48:
Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber
auf, bei Arbeitsunfähigkeit von Organspendern aufgrund der Organspende
die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zahlung
von Krankengeldleistung wieder einzuführen.
Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall.
Wer befürwortet den Antrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Antrag ist, glaube ich,
ebenfalls einstimmig angenommen.
Nunmehr kommen wir zum Antrag VI-80. Es geht um die Begutachtung der Rückführungsfähigkeit von Ausländern.
Dieses Thema beschäftigt auch die Arbeitsgemeinschaft der Menschenrechtsbeauftragten.
Die Problematik hat uns auch schon zu Gesprächen mit der Innenministerkonferenz
veranlasst. Dieser Antrag von Frau Auerswald lautet:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt,
Empfehlungen zur Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen zur
(gesundheitlichen) Rückführungsfähigkeit von Ausländern, die zur Ausreise
verpflichtet sind, zu erarbeiten. Diese ärztlichen Gutachten/Stellungnahmen
spielen im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Streitverfahren eine entscheidende
Rolle …
Es geht ja nicht nur um die Reisefähigkeit, sondern
auch um die Zustände, die in dem Lande herrschen, in das die Ausländer
zurückgeführt werden sollen, und um die Frage, wie es diesen Personen
dort gehen wird.
Gibt es eine Gegenrede zu diesem Antrag? – Das
ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag 80 befürworten? – Wer ist
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.
Nunmehr rufe ich den Antrag VI-81 von Herrn Professor Bertram und Herrn Dr. Schüller auf:
Der Deutsche Ärztetag bittet den Vorstand der
Bundesärztekammer, in seiner Eigenschaft als Mitherausgeber des Deutschen
Ärzteblattes darauf hinzuwirken, dass Publikationen zur Pharmakotherapie
und zu diagnostischen medizinischen Geräten sowie zu medizinischen
Kongressen vor der Veröffentlichung der Rubrik Varia
mit der Medizinisch-Wissenschaftlichen Redaktion abgestimmt werden.
Die Vorstandsüberweisung ist bereits beantragt.
Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag
an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen, dass wir ihn überweisen?
– Wer enthält sich? – Der Antrag ist an
den Vorstand überwiesen.
Nunmehr rufe ich den Antrag VI-90 von Herrn Ellereit aus Bremen auf:
Der Deutsche Ärztetag empfiehlt der Bundesärztekammer
und den Landesärztekammern die Einrichtung von Arbeitsgremien „Ärztliche
Psychotherapie“, die die jeweiligen Vorstände beraten können und der
ärztlichen Psychotherapie die Möglichkeit geben, die spezifischen
ärztlichen Belange der Psychotherapie zu besprechen und zu vertreten.
Die Teilnehmer sollten aus den Gruppen der Psychiater und Psychotherapeuten,
der Fachärzte für psychotherapeutische Medizin und der Zusatztitelinhaber
kommen.
Es sind wohl die Zusatzbezeichnungsinhaber gemeint.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Zunächst die Frage: Wer möchte gegen den Antrag
sprechen? – Niemand. Wer befürwortet die Vorstandsüberweisung? – Wer
möchte das nicht? – Damit ist der Antrag an
den Vorstand überwiesen.
Nunmehr rufe ich den Antrag VI-96 auf, der den Missbrauch der Mittel für Behinderte behandelt.
Dazu gibt es von Herrn Henke den Wunsch nach einer Gegenrede. Herr
Henke kann dabei auch gleich ausführen, was der Inhalt dieses Antrags
ist. Bitte schön. |