TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke schön. Daran erinnert sich aber nicht jeder permanent. Deshalb ist es ganz gut, wenn das immer mal wieder hochkommt; dann setzt sich das irgendwann fest.

Wir können jetzt über den Antrag 87 abstimmen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte den Antrag 87 an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte dem Antrag 87 zustimmen? – Das ist wohl die deutliche Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

(Beifall)

Wir kommen zum Antrag VI-88:

Der Deutsche Ärztetag fordert die berufsständischen ärztlichen Versorgungswerke auf, Informationen für kindererziehende Ärztinnen und Ärzte zu erstellen, die nicht oder reduziert ärztlich tätig sind …

Gibt es dazu eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Jetzt komme ich zum Antrag VI-94:

Die Bundesärztekammer fordert die Krankenversicherungen auf, Krankentagegeldversicherungen nicht für die Ärzte/Ärztinnen zu beenden, die zwar vorzeitige Bezüge (ab 60 Jahre z. B.) aus den Versorgungswerken beziehen, aber noch weiter in nennenswertem Maße in ihren Praxen tätig sind.

Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer befürwortet den Antrag 94? – Wer lehnt ihn ab? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Jetzt kommen wir zu dem Themenkomplex „Sonstiges“. Das sind die Anträge 32, 42, 48, 80, 81, 90, 96, 97, 98, 100 und 102.

Wir kommen zunächst zum Antrag VI-32:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Länder auf, rechtsmedizinische Institute in ihrem Bestand und ihrer Vielfalt (Universitätsinstitute, Landesinstitute) zu erhalten.

Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer befürwortet den Antrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Dann kommt der Antrag VI-42, der die Ächtung und Nichtbeteiligung von Ärzten bei der Anwendung von Folter zum Inhalt hat:

Der 107. Deutsche Ärztetag bekräftigt die in den Deklarationen von Hamburg (1997) und Tokio (1975) ausgesprochene  Ächtung und Nichtbeteiligung von Ärzten bei der Anwendung von Folter und Grausamkeiten. Eine „angemessene ärztliche Beobachtung“ bei Verhörmethoden, wie kürzlich vom Pentagon gefordert, also eine sozusagen qualitätsgesicherte Folter kommt daher für Ärztinnen und Ärzte nicht infrage.

Da die Wünsche nach Beteiligung von Ärzten an staatlichen Gewaltmaßnahmen zunehmen, sind ethisch klare Grenzziehungen auch in unserem Land besonders wichtig.

Das ist ein sehr wichtiger Antrag. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer befürwortet den Antrag 42? – Wer befürwortet ihn nicht? – Niemand. Wer enthält sich? – Der Antrag ist einstimmig angenommen. Vielen Dank.

(Beifall)

Nunmehr kommt der Antrag VI-48:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, bei Arbeitsunfähigkeit von Organspendern aufgrund der Organspende die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zahlung von Krankengeldleistung wieder einzuführen.

Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer befürwortet den Antrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist, glaube ich,
ebenfalls einstimmig angenommen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag VI-80. Es geht um die Begutachtung der Rückführungsfähigkeit von Ausländern. Dieses Thema beschäftigt auch die Arbeitsgemeinschaft der Menschenrechtsbeauftragten. Die Problematik hat uns auch schon zu Gesprächen mit der Innenministerkonferenz veranlasst. Dieser Antrag von Frau Auerswald lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, Empfehlungen zur Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen zur (gesundheitlichen) Rückführungsfähigkeit von Ausländern, die zur Ausreise verpflichtet sind, zu erarbeiten. Diese ärztlichen Gutachten/Stellungnahmen spielen im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Streitverfahren eine entscheidende Rolle …

Es geht ja nicht nur um die Reisefähigkeit, sondern auch um die Zustände, die in dem Lande herrschen, in das die Ausländer zurückgeführt werden sollen, und um die Frage, wie es diesen Personen dort gehen wird.

Gibt es eine Gegenrede zu diesem Antrag? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag 80 befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Nunmehr rufe ich den Antrag VI-81 von Herrn Professor Bertram und Herrn Dr. Schüller auf:

Der Deutsche Ärztetag bittet den Vorstand der Bundesärztekammer, in seiner Eigenschaft als Mitherausgeber des Deutschen Ärzteblattes darauf hinzuwirken, dass Publikationen zur Pharmakotherapie und zu diagnostischen medizinischen Geräten sowie zu medizinischen Kongressen vor der Veröffentlichung der Rubrik Varia mit der Medizinisch-Wissenschaftlichen Redaktion abgestimmt werden.

Die Vorstandsüberweisung ist bereits beantragt. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen, dass wir ihn überweisen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Nunmehr rufe ich den Antrag VI-90 von Herrn Ellereit aus Bremen auf:

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern die Einrichtung von Arbeitsgremien „Ärztliche Psychotherapie“, die die jeweiligen Vorstände beraten können und der ärztlichen Psychotherapie die Möglichkeit geben, die spezifischen ärztlichen Belange der Psychotherapie zu besprechen und zu vertreten. Die Teilnehmer sollten aus den Gruppen der Psychiater und Psychotherapeuten, der Fachärzte für psychotherapeutische Medizin und der Zusatztitelinhaber kommen.

Es sind wohl die Zusatzbezeichnungsinhaber gemeint.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Zunächst die Frage: Wer möchte gegen den Antrag sprechen? – Niemand. Wer befürwortet die Vorstandsüberweisung? – Wer möchte das nicht? – Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Nunmehr rufe ich den Antrag VI-96 auf, der den Missbrauch der Mittel für Behinderte behandelt. Dazu gibt es von Herrn Henke den Wunsch nach einer Gegenrede. Herr Henke kann dabei auch gleich ausführen, was der Inhalt dieses Antrags ist. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.