TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Tag 4: Freitag, 21. Mai 2004 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Wir haben jetzt die Gegenrede, die Befürwortung und den Überweisungsantrag gehört.

(Zuruf: Nichtbefassung!)

– Es wird auch noch die Nichtbefassung beantragt. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte sich mit dem Antrag 96 abstimmungsmäßig nicht befassen? – Wer möchte sich mit diesem Antrag abstimmungsmäßig befassen? – Das ist die Mehrheit. Dann befassen wir uns mit diesem Antrag. Zunächst frage ich: Wer möchte den Antrag 96 an den Vorstand überweisen? – Das scheint die Mehrheit zu sein. Wer ist dagegen, dass wir ihn an den Vorstand überweisen? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Jetzt rufe ich den Antrag VI-97 auf. Es geht um die Patientenverfügung und die Rolle der Ärzte:

Die Bundesärztekammer stellt fest: Ärzte folgen den Wünschen ihrer Patienten, die sie in Verfügungen festgelegt haben. Die Beurteilung, ob der tatsächliche Krankheitszustand dem in der Verfügung festgelegten entspricht, bleibt aber ausschließlich ärztlichem Sachverstand vorbehalten.

Wir haben ja nach ausgiebigsten Beratungen und Abwägungen aller Gesichtspunkte die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sorgfältig formuliert, verabschiedet und gerade im „Deutschen Ärzteblatt“ veröffentlicht. Wir haben dazu ganz speziell und sehr sorgfältig ausgewogen den Text formuliert. Wir sollten uns überlegen, ob wir hier Turbulenzen in die Öffentlichkeit bringen sollten; denn es handelt sich um ein so sensibles Thema, dass man da ein bisschen aufpassen muss. Ich weiß nicht, ob es der richtige Weg ist, unter dem Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ so kurz vor Schluss der Beratungen aus der Hüfte zu schießen. Entschuldigen Sie, Herr Graudenz, wenn ich das so sage.

Gibt es eine Gegenrede zum Antrag 97?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung! – Weiterer Zuruf: Nichtbefassung!)

– Es wird sowohl Vorstandsüberweisung als auch Nichtbefassung beantragt. Der Antrag auf Nichtbefassung geht vor. Wer möchte sich mit dem Antrag 97 abstimmungsmäßig nicht befassen? Das heißt nicht, dass das Thema nicht wichtig ist. Wir werden nur gegebenenfalls heute keine Abstimmung darüber durchführen. – Wer möchte sich mit dem Antrag befassen? – Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Damit ist Nichtbefassung beschlossen. Das Thema ist ganz, ganz wichtig.

Wir kommen nunmehr zum Antrag VI-98. Es geht um das Prinzip des Gender Mainstreaming:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer und alle anderen beteiligten Gremien auf, sich dafür einzusetzen, dass das Prinzip des Gender Mainstreaming in die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgenommen wird.

Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Bei dieser Formulierung sind ja auch die Männer gemeint. Wer möchte dem Antrag zustimmen?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Dann stimmen wir darüber zuerst ab. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht und jetzt darüber materiell abstimmen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag VI-100:

Der Deutsche Ärztetag weist die Überschrift in der Ärzte Zeitung vom 21.05.2004 auf Seite 6 von Hanno Kautz zurück. Auch wenn die Regierungspolitik von uns großteils nicht mitgetragen wird, ist formal ein Bruch mit der Regierung auf dem Deutschen Ärztetag nicht beschlossen worden.

(Beifall)

Auch ich kann nur zustimmen, dass das so ist. Aber die Überschrift muss nicht immer derjenige verantworten, der den Artikel geschrieben hat. Der Artikel von Herrn Kautz beginnt mit dem dünngedrückten Anteil, also mit dem, was in normaler Schriftstärke dort steht. Alles, was darüber steht, hat jemand aus der Redaktion verfasst. Deshalb bitte ich darum, das nicht auf Herrn Kautz zu fokussieren. Da haben wir uns ja an sich nicht zu beklagen. Die Zusammenarbeit mit der „Ärzte Zeitung“ ist gut und die Berichterstattung ist ausgewogen. Die Gespräche, die wir haben, sind auch immer sehr sinnvoll.

Ich stelle hier fest: Ein Bruch mit der Gesundheitspolitik von Rot-Grün ist nicht erfolgt. Schon gar nicht kann man sagen, dass die KBV und viele Ärzteverbände und wir eine unterschiedliche Politik betreiben. Der Deutsche Ärztetag ist der Souverän aller deutschen Ärztinnen und Ärzte.

(Beifall)

Der Deutsche Ärztetag hat sich eine Meinung gebildet, die in der KBV vielleicht in Nuancen aus der speziellen Sicht, die die KBV haben muss, und durch die spezielle Funktion, die sie durch die starke Einbindung in das GKV-System hat, manchmal nicht so artikuliert werden kann, wie wir das können, weil wir diese Einbindung nicht haben. Ich glaube, wir artikulieren sinnvoll mit verteilten Rollen die Politik der gesamten deutschen Ärzteschaft.

Die Regierungspolitik haben wir durch einen außerordentlichen Ärztetag im Frühjahr des vorigen Jahres kritisiert, der seine Wirkung dadurch gehabt hat, dass, was die Schärfe uns gegenüber anging, etwa eine Halbierung erreicht werden konnte. Der Rest ist immer noch genug. Den haben wir bewertet und interpretiert und unsere Sicht der Zukunft unserer Arbeit in der Patientenversorgung artikuliert. Das ist die Arbeit, die wir geleistet haben. Das hat mit einem Bruch in diesem Sinne nichts zu tun, sondern das ist eine politische Auseinandersetzung, die da stattfindet, und kein Vorgang, von dem man sagen kann, dass an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit die deutsche Ärzteschaft mit irgendjemandem gebrochen hat. Das ist nicht der Fall. Ich glaube, insofern müsste man das richtigstellen. Das ist korrekt.

Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Vorstand zu überweisen, damit wir uns in geeigneter Art mit den Medien darüber unterhalten.

(Beifall)

Wer stimmt der Vorstandsüberweisung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Herr Thierse hat den Antrag VI-102 gestellt. Sie können den Antrag noch nicht vorliegen haben, denn er ist so spät eingereicht worden, dass wir ihn nicht mehr umdrucken konnten. Der Antragstext lautet:

Anträge zum TOP „WBO“, die nicht Änderungsanträge zu vorliegenden Anträgen sind, sollen vorher den zuständigen Gremien der Bundesärztekammer vorgelegt werden.

Bei „Begründung“ steht: spricht für sich. – Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag ab. Wer möchte den Antrag 102 befürworten? – Wer möchte ihn ablehnen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt.

Damit ist der Tagesordnungspunkt IX erledigt. Ich bedanke mich für diese sehr konstruktive und zielführende Diskussion, die uns zahlreiche neue Richtungen erschlossen hat. Wir werden damit gut weiterarbeiten können.

(Beifall)

Nunmehr rufe ich den Tagesordnungspunkt X auf.

© 2004, Bundesärztekammer.