TOP VII: Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2002/2003 (01.07.2002 – 30.06.2003)

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir setzen unsere Arbeitssitzung fort. Wir haben uns vorgenommen, nunmehr die Tagesordnungspunkte VII bis IX zu behandeln. Dazu folgende Hinweise:

Die Finanzkommission hat durch einen Grundsatzbeschluss im Jahre 1987 für eine öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte „Finanzen“ plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des 90. Deutschen Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.

Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten VII bis IX „Finanzen“ öffentlich zu verhandeln.

Gibt es einen Antrag, das nicht zu tun? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass dieser Beschluss fortdauert und Sie einverstanden sind.

Ich rufe dann die Finanztagesordnungspunkte auf. Es geht zunächst um Tagesordnungspunkt VII:

Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer
für das Geschäftsjahr 2002/2003
(01.07.2002 – 30.06.2003)

Ferner rufe ich Tagesordnungspunkt VIII auf:

Entlastung des Vorstands der Bundesärztekammer
für das Geschäftsjahr 2002/2003
(01.07.2002 – 30.06.2003)

Ferner rufe ich Tagesordnungspunkt IX auf:

Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2004/2005 (01.07.2004 – 30.06.2005)

§ 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:

Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.

Bitte beachten Sie, dass nach § 10 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch die Stimmführer darstellt. Wird ein Änderungsantrag durch diese Stimmführer angenommen, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten: Die grüne Stimmkarte bedeutet Ja, die rote Stimmkarte bedeutet Nein.

Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder Kammer in alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.

Die Stimmkarten können jetzt vor der Bühne bei Herrn Zielesch abgeholt werden.

Wir kommen jetzt zunächst zum Tagesordnungspunkt VII, dem Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2002/2003. Den Bericht der Geschäftsführung zum Jahresabschluss 2002/2003 gibt der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Herr Professor Fuchs. Bitte schön, Herr Fuchs.

© 2004, Bundesärztekammer.