Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Danke. Damit hat Herr Thomas die Situation geklärt, was den Haushalt,
der heute hier in Rede steht, angeht. Unter Tagesordnungspunkt IX
ist es tatsächlich so: Ein Antrag wie der von Herrn Büchner und
anderen Antragstellern kann die Zukunft betreffen, frühestens den
nächsten Haushalt. Er kann sozusagen die Finanzgremien instruieren.
Das ist möglich.
Jetzt ist die Rednerliste tatsächlich erschöpft.
Alle haben gesprochen und die nötigen Aufklärungen durch die Gremienvertreter
sind erfolgt. Wir können uns jetzt den Abstimmungen zuwenden. Es
geht zunächst um den Antrag VII-1, der den Bericht über die
Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2002/2003
betrifft. Der Antrag lautet:
Der Deutsche Ärztetag nimmt Kenntnis vom Bericht
des Vorsitzenden der Finanzkommission über die Prüfung der Jahresrechnung
für das Geschäftsjahr 2002/2003 (01.07.2002 – 30.06.2003) und vom
Ergebnis der Prüfung durch den Revisionsverband ärztlicher Organisationen
e. V., Münster.
Der Jahresabschluss der Bundesärztekammer für
das Geschäftsjahr 2002/2003 (01.07.2002 – 30.06.2003) wird gebilligt.
Darüber wird nun mit den Stimmkarten abgestimmt.
Ich rufe die einzelnen Landesärztekammern entsprechend dem Alphabet
auf: Baden-Württemberg? – Ja. Bayern? – Ja. Berlin? – Ja. Brandenburg?
– Ja. Bremen? – Ja. Hamburg? – Ja. Hessen? – Ja. Mecklenburg-Vorpommern?
– Ja. Niedersachsen? – Ja. Nordrhein? – Ja. Rheinland-Pfalz? – Ja.
Saarland? – Ja. Sachsen? – Ja. Sachsen-Anhalt? – Ja. Schleswig-Holstein?
– Ja. Thüringen? – Ja. Westfalen-Lippe? – Ja.
Der Antrag ist angenommen. Alle 250 Stimmen
haben den Jahresabschluss 2002/2003 gebilligt. Danke schön.
(Beifall)
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