TOP VII: Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2002/2003 (01.07.2002 – 30.06.2003)

Tag 3: Donnerstag, 20. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Danke. Damit hat Herr Thomas die Situation geklärt, was den Haushalt, der heute hier in Rede steht, angeht. Unter Tagesordnungspunkt IX ist es tatsächlich so: Ein Antrag wie der von Herrn Büchner und anderen Antragstellern kann die Zukunft betreffen, frühestens den nächsten Haushalt. Er kann sozusagen die Finanzgremien instruieren. Das ist möglich.

Jetzt ist die Rednerliste tatsächlich erschöpft. Alle haben gesprochen und die nötigen Aufklärungen durch die Gremienvertreter sind erfolgt. Wir können uns jetzt den Abstimmungen zuwenden. Es geht zunächst um den Antrag VII-1, der den Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2002/2003 betrifft. Der Antrag lautet:

Der Deutsche Ärztetag nimmt Kenntnis vom Bericht des Vorsitzenden der Finanzkommission über die Prüfung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2002/2003 (01.07.2002 – 30.06.2003) und vom Ergebnis der Prüfung durch den Revisionsverband ärztlicher Organisationen e. V., Münster.

Der Jahresabschluss der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2002/2003 (01.07.2002 – 30.06.2003) wird gebilligt.

Darüber wird nun mit den Stimmkarten abgestimmt. Ich rufe die einzelnen Landesärztekammern entsprechend dem Alphabet auf: Baden-Württemberg? – Ja. Bayern? – Ja. Berlin? – Ja. Brandenburg? – Ja. Bremen? – Ja. Hamburg? – Ja. Hessen? – Ja. Mecklenburg-Vorpommern? – Ja. Niedersachsen? – Ja. Nordrhein? – Ja. Rheinland-Pfalz? – Ja. Saarland? – Ja. Sachsen? – Ja. Sachsen-Anhalt? – Ja. Schleswig-Holstein? – Ja. Thüringen? – Ja. Westfalen-Lippe? – Ja.

Der Antrag ist angenommen. Alle 250 Stimmen haben den Jahresabschluss 2002/2003 gebilligt. Danke schön.

(Beifall)

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