TOP IX: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2004/2005 (01.07.2004 – 30.06.2005)

3. Tag: Donnerstag, 20. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Thomas, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Dass der Souverän in Finanzfragen der Deutsche Ärztetag ist, sehe ich etwas anders. Der Souverän, der die Finanzangelegenheiten entscheidet, ist zunächst einmal die eigene Kammerversammlung. Die eigene Kammerversammlung hat die Haushalte zu genehmigen, die die Bundesärztekammer vorlegt, und die Anteile abzusichern. Ebenso wird auch der Voranschlag in der Kammerversammlung besprochen. Die Kammerversammlung hat dem Stimmführer den Auftrag gegeben, mit der grünen oder mit der roten Karte abzustimmen.

Wenn wir Änderungen haben wollen, können diese nur für die Zukunft gelten. Für den hier behandelten Haushalt geht das keinesfalls, weil wir sonst erst wieder eine Kammerversammlung einberufen müssten.

Vielen Dank.

© 2004, Bundesärztekammer.