Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 07

Der Antrag von Prof. Dr. Doench (Drucksache III-07) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Das BMGS wird aufgefordert, § 20 der ZulassungsVO zeitnah zu liberalisieren und sich bei der Novellierung an den auf dem 107. Deutschen Ärztetag beschlossenen Änderungen der (Muster-)Berufsordnung zu orientieren.

Begründung:

Die Verwirklichung integrierter Versorgungsstrukturen scheitert in der Praxis häufig an § 20 der ÄrzteZV. § 17 Abs. 2 (Muster-)Berufsordnung läuft für Vertragsärzte weitgehend ins Leere, wenn sie weiterhin nur ca. 13 Stunden neben ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit ärztlich tätig sein dürfen und eine Tätigkeit im Krankenhaus von der Rechtsprechung als weitgehend unvereinbar mit der vertragsärztlichen Tätigkeit angesehen wird. Die ÄrzteZV kann als Rechtsverordnung auch ohne Änderung des SGB V unverzüglich geändert werden, was in gleicher Weise für die Bundesmantelverträge gilt, in denen Änderungen notwendig sind. Durch Regelungen auf untergesetzlicher Ebene würde es Vertragsärzten ermöglicht, von den Liberalisierungen im Berufsrecht zumindest teilweise zeitnah Gebrauch zu machen.

© 2004, Bundesärztekammer.