BESCHLUSSANTRAG III -
07
Der Antrag von Prof. Dr. Doench (Drucksache III-07) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Das BMGS wird aufgefordert, § 20 der ZulassungsVO zeitnah
zu liberalisieren und sich bei der Novellierung an den auf dem 107.
Deutschen Ärztetag beschlossenen Änderungen der (Muster-)Berufsordnung
zu orientieren.
Begründung:
Die Verwirklichung integrierter Versorgungsstrukturen scheitert
in der Praxis häufig an § 20 der ÄrzteZV. §
17 Abs. 2 (Muster-)Berufsordnung läuft für Vertragsärzte
weitgehend ins Leere, wenn sie weiterhin nur ca. 13 Stunden neben
ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit ärztlich tätig
sein dürfen und eine Tätigkeit im Krankenhaus von der
Rechtsprechung als weitgehend unvereinbar mit der vertragsärztlichen
Tätigkeit angesehen wird. Die ÄrzteZV kann als Rechtsverordnung
auch ohne Änderung des SGB V unverzüglich geändert
werden, was in gleicher Weise für die Bundesmantelverträge
gilt, in denen Änderungen notwendig sind. Durch Regelungen
auf untergesetzlicher Ebene würde es Vertragsärzten ermöglicht,
von den Liberalisierungen im Berufsrecht zumindest teilweise zeitnah
Gebrauch zu machen.
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