Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 18

Der Antrag von Dr. Voigt (Drucksache IV-18) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Betriebsmedizin

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter von durch das Arbeitsgeschehen verursachten Erkrankungen sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung in Betrieben mit geringem oder mittlerem Gefährdungspotential für die Beschäftigten.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 in Innere Medizin und Allgemeinmedizin im stationären Bereich

- 18 Monate theoretische und praktische Beschäftigung mit betriebsmedizinischen Fragestellungen in geeigneten Betrieben unter Anleitung eines hierzu befugten Arztes

- 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Abs. 8, die vor der theoretischen und praktischen Beschäftigung mit betriebsmedizinischen Fragestellungen abgeleistet werden sollen

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen einschließlich epidemiologischer Grundlagen

- der Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen

- der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezogenen Schulung

- der Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

- der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

- der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz

- der Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation

- der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz

- der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie

- der Arbeits- und Umwelthygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen Toxikologie

- der Arbeits- und Betriebspsychologie einschließlich psychosozialer Aspekte

- allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (einschließlich verkehrsmedizinischen Fragestellungen)

- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings und der arbeitsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse

- der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften

- Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen

- Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung

- Ergometrie

- Lungenfunktionsprüfungen

- Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher apparativer Techniken

- betriebsmedizinische Bewertung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gefahrstoffe

© 2004, Bundesärztekammer.