BESCHLUSSANTRAG IV -
18
Der Antrag von Dr. Voigt (Drucksache IV-18) wird zur weiteren Beratung
an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Betriebsmedizin
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst in Ergänzung
zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung zwischen Arbeit
und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits,
die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des
arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung und Begutachtung
arbeits- und umweltbedingter von durch das Arbeitsgeschehen verursachten
Erkrankungen sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung in Betrieben
mit geringem oder mittlerem Gefährdungspotential für die
Beschäftigten.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen
Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 in Innere Medizin und Allgemeinmedizin
im stationären Bereich
- 18 Monate theoretische und praktische Beschäftigung mit
betriebsmedizinischen Fragestellungen in geeigneten Betrieben unter
Anleitung eines hierzu befugten Arztes
- 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Abs. 8, die vor
der theoretischen und praktischen Beschäftigung mit betriebsmedizinischen
Fragestellungen abgeleistet werden sollen
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen
und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen einschließlich
epidemiologischer Grundlagen
- der Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen
- der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich
der individuellen und gruppenbezogenen Schulung
- der Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen
und personenbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
- der Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen
Versorgung am Arbeitsplatz
- der Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation
- der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz chronisch
Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz
- der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und
Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie
- der Arbeits- und Umwelthygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen
Toxikologie
- der Arbeits- und Betriebspsychologie einschließlich psychosozialer
Aspekte
- allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (einschließlich
verkehrsmedizinischen Fragestellungen)
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung
für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings
und der arbeitsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse
- der Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
- Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
- Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
- Ergometrie
- Lungenfunktionsprüfungen
- Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mittels einfacher
apparativer Techniken
- betriebsmedizinische Bewertung von Messergebnissen verschiedener
Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen,
Beleuchtung, Gefahrstoffe
|