Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 02
BESCHLUSSANTRAG IV - 47

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache IV-02) unter Berücksichtigung des Antrages von Frau Dr. Groß, Frau Künanz, Dr. Josten und Dr. Hülskamp (Drucksache IV-47) beschließt der 107. Deutsche Ärztetag:

Folgende Zusatz-Weiterbildung wird in das ärztliche Weiterbildungsrecht aufgenommen:

Ärztliches Qualitätsmanagement

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement umfasst die Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Ärztliches Qualitäts­management nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Weiterbildungszeit:

200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ärztliches Qualitätsmanagement

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Methodik des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen

- der Anwendung gesundheitsökonomischer Konzepte einschließlich Abschätzung von Kosten-Nutzen-Relationen

- der Darlegung und Anwendung von Qualiltätsmanagement-Modellen

- den Grundlagen der Evidence-based Medicine

- der Moderation von Qualitätsprozessen

- der Evaluation von Qualitätssicherungsverfahren

- der Implementierung und Überprüfung der Einhaltung von ärztlichen Leitlinien

© 2004, Bundesärztekammer.