BESCHLUSSANTRAG IV -
07
Der Antrag von Dr. Mitrenga, Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Wolter
und Dr. Ungemach (Drucksache IV-07) wird zur weiteren Beratung an
den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 107. Deutsche Ärztetag begrüßt, dass die vom
106. Deutschen Ärztetag verabschiedete (Muster-)Weiterbildungsordnung
von einzelnen Landesärztekammern bereits beschlossen wurde.
Gleichzeitig bedauert der 107. Deutsche Ärztetag, dass die
Weiterbildungsordnung in einzelnen Landesärztekammern mit zum
Teil erheblichen Abweichungen in Landesrecht umgesetzt worden ist.
Die Beratung einer (Muster-)Weiterbildungsordnung dient dem Ziel,
für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland möglichst
gleichartige Anforderungen für die Weiterbildung zu schaffen.
Deshalb sollten Meinungsverschiedenheiten über Struktur und
Inhalte der Weiterbildung durch den Deutschen Ärztetag vorentschieden
und die (Muster-)Weiterbildungsordnung in den Landesärztekammern
mit möglichst geringen Abweichungen in Landesrecht umgesetzt
werden. Dabei bleibt es den Landesärztekammern unbenommen,
länderspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Bundeseinheitlichkeit ist auch hinsichtlich der Ausgestaltung von
Übergangsvorschriften erforderlich, damit gewährleistet
ist, dass Ärztinnen und Ärzte nicht deshalb benachteiligt
werden, dass sie ihre Weiterbildung in verschiedenen Ärztekammern
absolviert haben.
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