Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 07

Der Antrag von Dr. Mitrenga, Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Wolter und Dr. Ungemach (Drucksache IV-07) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 107. Deutsche Ärztetag begrüßt, dass die vom 106. Deutschen Ärztetag verabschiedete (Muster-)Weiterbildungsordnung von einzelnen Landesärztekammern bereits beschlossen wurde. Gleichzeitig bedauert der 107. Deutsche Ärztetag, dass die Weiterbildungsordnung in einzelnen Landesärztekammern mit zum Teil erheblichen Abweichungen in Landesrecht umgesetzt worden ist.

Die Beratung einer (Muster-)Weiterbildungsordnung dient dem Ziel, für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland möglichst gleichartige Anforderungen für die Weiterbildung zu schaffen. Deshalb sollten Meinungsverschiedenheiten über Struktur und Inhalte der Weiterbildung durch den Deutschen Ärztetag vorentschieden und die (Muster-)Weiterbildungsordnung in den Landesärztekammern mit möglichst geringen Abweichungen in Landesrecht umgesetzt werden. Dabei bleibt es den Landesärztekammern unbenommen, länderspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Bundeseinheitlichkeit ist auch hinsichtlich der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften erforderlich, damit gewährleistet ist, dass Ärztinnen und Ärzte nicht deshalb benachteiligt werden, dass sie ihre Weiterbildung in verschiedenen Ärztekammern absolviert haben.

© 2004, Bundesärztekammer.