BESCHLUSSANTRAG IV -
31
Der Antrag von Dr. Schröder (Drucksache IV-31) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Übergangsregelung in dem neu geschaffenen Gebiet Orthopädie
und Unfallchirurgie ist dahingehend zu ändern, dass die starre
2 Jahresregelung für den Erwerb dieser Bezeichnung abgeschafft
wird. Inhalte und eine Prüfung sollten für den Erwerb
dieser Gebietsbezeichnung die entscheidenden Kriterien sein.
Das Beibehalten einer rigiden Zeitvorgabe in der Übergangsregelung
würde den größten Teil der betroffenen Oberärzte
und Altassistenten in beiden Fachgebieten vom Erwerb der neuen Bezeichnung
ausschließen.
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