Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 06

Der Antrag von Frau Dr. Beck und Herrn Menzel (Drucksache IV-06) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Passage in der MWBO Abschnitt C Zusatzweiterbildung Allergologie, Kapitel Weiterbildungsinhalte (MWBO 24.07.2003, S. 132): „Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Indikationsstellung und Bewertung von serologischen, zellulären und pharmakologischen In-vitro-Testverfahren“ wird um „Durchführung“ ergänzt, so dass es heißt: „Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung von serologischen, zellulären und pharmakologischen In-vitro-Testverfahren“.

Begründung:

O. g. Ergänzung war immer Inhalt der Weiterbildung Allergologie und wird auch in den Musterrichtlinien unter Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eingeräumt: „Bestimmung hautsensibilisierender Antikörper...,“ zelluläre In-vitro-Testverfahren“ (S. 173), so dass es sich nur um einen redaktionellen Fehler handeln kann.

Die allergologische In-vitro-Diagnostik wurde durch Allergologen entwickelt und kann nur durch sie auf hohem Qualitätsniveau gesichert werden. Die Durchführung verschiedenster serologischer und pharmakologischer In-vitro-Verfahren ist nur in unmittelbarer Patientennähe möglich und valide.

© 2004, Bundesärztekammer.