BESCHLUSSANTRAG IV -
13
Der Antrag von Frau Dr. Holtschoppen (Drucksache IV-13) wird zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung „Fachgebundene Psychotherapie“
sind mindestens 240 supervidierte Behandlungsstunden erforderlich.
Begründung:
Mit den derzeit in der WBO vorgeschriebenen 120 Behandlungsstunden
kann keine ausreichende psychotherapeutische Qualifikation erreicht
werden. Eine Reduzierung der Weiterbildung unter den Umfang des
Befähigungserwerbs für Psychotherapie bei den Psychiatern
würde zu einer Entwertung der ärztlichen Psychotherapie
und Gefährdung der Patienten und Verschiebung der qualifizierten
Psychotherapie an die psychologischen Psychotherapeuten führen,
die für ihre Weiterbildung 600 supervidierte Behandlungsstunden
nachweisen müssen.
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