Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 13

Der Antrag von Frau Dr. Holtschoppen (Drucksache IV-13) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung „Fachgebundene Psychotherapie“ sind mindestens 240 supervidierte Behandlungsstunden erforderlich.

Begründung:

Mit den derzeit in der WBO vorgeschriebenen 120 Behandlungsstunden kann keine ausreichende psychotherapeutische Qualifikation erreicht werden. Eine Reduzierung der Weiterbildung unter den Umfang des Befähigungserwerbs für Psychotherapie bei den Psychiatern würde zu einer Entwertung der ärztlichen Psychotherapie und Gefährdung der Patienten und Verschiebung der qualifizierten Psychotherapie an die psychologischen Psychotherapeuten führen, die für ihre Weiterbildung 600 supervidierte Behandlungsstunden nachweisen müssen.

© 2004, Bundesärztekammer.