BESCHLUSSANTRAG IV -
14
Der Antrag von Frau Dr. Holtschoppen (Drucksache IV-14) wird zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Bereichsbezeichnung Psychoanalyse kann mit allen klinischen
Facharztbezeichnungen geführt werden.
Begründung:
Die Beschränkung der Bindung der Bereichsbezeichnung „Psychoanalyse“
auf die so genannten „P“-Fachärzte führt zu
einer Einengung des ärztlich-psychosomatischen Grundgedankens
und reduziert die gegenseitige Befruchtung von somatischer und psychotherapeutischer
Medizin in unzulässiger Weise. Im Sinne einer wissenschaftlichen
Weiterentwicklung zum Wohle der Patienten ist die Psychoanalyse
auf die Denkanstösse aus der Organmedizin ebenso angewiesen
wie umgekehrt.
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