BESCHLUSSANTRAG IV -
20
Der Antrag von Dr. Lutz und Prof. Dr. Lob (Drucksache IV-20) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Die Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische Chirurgie“
wird in „Facharzt für Plastische und Ästhetische
Chirurgie“ geändert.
Begründung:
Die (Muster-)Weiterbildungsordnung sieht für das Fach Plastische
Chirurgie einen umfangreichen Operationskatalog in der Ästhetischen
Chirurgie vor. Dadurch wird die Verankerung der Ästhetischen
Chirurgie in der Plastischen Chirurgie, auch als Prüfungsfach,
erneut bestätigt.
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