Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 23

Der Antrag von Dr. Schwarzkopf-Steinhauser (Drucksache IV-23) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Wiederaufnahme der Zusatzbezeichnung Umweltmedizin.

Die qualifizierte Patientenversorgung umweltmedizinischer Patienten ist durch den Wegfall der Zusatzbezeichnung Umweltmedizin in der neuen Weiterbildungsordnung gefährdet. Zur Sicherstellung der künftigen Patientenversorgung die Aufnahme der Zusatz-Weiterbildung Umweltmedizin in die Weiterbildungsordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen werden.

Umweltmedizin

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Umweltmedizin umfasst die medizinische Betreuung von Einzelpersonen in Verbindung mit Umweltfaktoren.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung fachlicher Kompetenz in Umweltmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung:

Anerkennung als Facharzt in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

oder

48 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

Weiterbildungszeit:

- 6 Monate Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3

- 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision

- 200 Stunden Kurs-Weiterbildungszeit gemäß § 4 Abs. 8

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrung und Fertigkeiten in

- Umwelttoxikologie/Biomonitoring

- Umweltepidemiologie/Risikoabschätzung

- Außenluftverunreinigungen/Innenraumbelastungen

- Nahrung/Wasser/Abwasser

- Boden/Abfall

- Strahlung/Lärm

- Wetter, Klima/Ökobilanzen

- Umweltmedizinische Anamnese/Diagnostik/Differentialdiagnostik

- Umweltmedizinische Therapie/Begutachtung

- Umweltmedizinische Problemfälle/Psyche

- Umweltmedizinische Prävention

- Umweltschutz in Klinik und Praxis

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