BESCHLUSSANTRAG IV -
30
Der Antrag von Dr. Lindhorst und Prof. Dr. Doench (Drucksache IV-30)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Die Landesärztekammern werden aufgefordert, mit Einführung
der neuen Weiterbildungsordnung die Grundlagen der Ermächtigungen
(Leistungsverzeichnisse, Anzahl der von Weiterzubildenden durchgeführten
Eingriffe) jetzt zeitnah zu überprüfen. Es ist sicherzustellen,
dass eine Klinik (sachteilig) mit hohen Weiterbildungszeiten die
notwendigen Eingriffe tatsächlich den Weiterzubildenden anbietet.
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