BESCHLUSSANTRAG IV -
33
Der Antrag von Dr. Lindhorst und Herrn Leimbeck (Drucksache IV-33)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Den Landesärztekammern wird eine großzügige Handhabung
der Zugangsvoraussetzung zur Notfallmedizin empfohlen.
Diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die mit Inkrafttreten
der neuen Weiterbildungsordnungen in den Landessärztekammern
die Fachkunde Rettungsdienst bereits haben, können auf Antrag
bei der Landesärztekammer die Umschreibung des neuen Titels
„Notfallmedizin“ erhalten, da sie die inhaltlichen Voraussetzungen
der neuen Zusatzweiterbildung erfüllen.
Begründung:
Die Übergangsbestimmung ist dringend notwendig, um die notfallmedizinische
Versorgung flächendeckend aufrecht erhalten zu können.
Die Forderung einer kompletten persönlichen Einsatzbegleitung
durch den Weiterbildungsermächtigten oder eine enge Handhabung
der Übergangsbestimmung wären damit kontraproduktiv.
Die enge Handhabung der angedachten Regeln zur Erfüllung der
Zusatzvoraussetzung wurde de facto zu einem Ausschluss insbesondere
der niedergelassenen Ärzte aus dem Notarztwagen führen.
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