BESCHLUSSANTRAG V -
05
Der Antrag von Dr. Lipp (Drucksache V-05) wird zur weiteren Beratung
an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag setzt sich bei den Arbeiten für
eine (Muster-)Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat
dafür ein, dass
1. Fortbildungen, die wirtschaftliche Praxisführung sowie
berufs- und gesundheitspolitische Inhalte umfassen, nach gleichen
Kriterien bewertet werden wie medizinische Fachfortbildungen;
2. für mehrtägige Kongresse im In- und Ausland ohne Einzelnachweis
von der Vorab-Anerkennung durch eine Ärztekammer ausgenommen
werden;
3. Hospitationen mit mindestens zwei Punkten pro Stunde bewertet
werden;
4. die Kosten und Finanzierung bei den Fortbildungsveranstaltern
liegen und keine Gebühren für die Zertifizierung durch
die Kammern erhoben werden.
Begründung:
Die praktischen Abläufe der täglichen Arbeit müssen
mit der Fortbildungserfordernis in einer Weise kompatibel sein,
die Bürokratie auf ein Minimum beschränkt und individuelle
Wahlmöglichkeiten in der Fortbildung in ausreichendem Maß
zulässt. Die praxisrelevante Ausrichtung der ärztlichen
Fortbildung erfordert zudem gleiche Chancen für Ärztinnen
und Ballungszentren und in ländlichen Bereichen.
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