Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

BESCHLUSSANTRAG V - 05

Der Antrag von Dr. Lipp (Drucksache V-05) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag setzt sich bei den Arbeiten für eine (Muster-)Satzungs­regelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat dafür ein, dass

1. Fortbildungen, die wirtschaftliche Praxisführung sowie berufs- und gesundheitspolitische Inhalte umfassen, nach gleichen Kriterien bewertet werden wie medizinische Fachfortbildungen;

2. für mehrtägige Kongresse im In- und Ausland ohne Einzelnachweis von der Vorab-Anerkennung durch eine Ärztekammer ausgenommen werden;

3. Hospitationen mit mindestens zwei Punkten pro Stunde bewertet werden;

4. die Kosten und Finanzierung bei den Fortbildungsveranstaltern liegen und keine Gebühren für die Zertifizierung durch die Kammern erhoben werden.

Begründung:

Die praktischen Abläufe der täglichen Arbeit müssen mit der Fortbildungserfordernis in einer Weise kompatibel sein, die Bürokratie auf ein Minimum beschränkt und individuelle Wahlmöglichkeiten in der Fortbildung in ausreichendem Maß zulässt. Die praxisrelevante Ausrichtung der ärztlichen Fortbildung erfordert zudem gleiche Chancen für Ärztinnen und Ballungszentren und in ländlichen Bereichen.

© 2004, Bundesärztekammer.