ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V - 04
Der Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter
und Dr. Ungemach (Drucksache V-04) wird zur weiteren Beratung an
den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
I.
1. Fortbildung ist integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung.
Sie ist ein Element der Qualitätssicherung ärztlicher
Tätigkeit.
2. Zeitpunkt, Inhalt und Dauer der Fortbildung ergeben sich aus
den Anforderungen der Patientenversorgung und müssen daher
vom einzelnen Arzt selbst bestimmt werden.
3. Die Möglichkeit zur Fortbildung ist allen Ärztinnen
und Ärzten in gleichem Maße und unabhängig von Ausbildungsstand,
Funktion oder beruflicher Position zu eröffnen.
4. Fortbildung ist Teil der ärztlichen Arbeitsleistung. Sie
sollte in erster Linie während der Arbeitszeit stattfinden.
Ärztinnen und Ärzten sollte es ermöglicht werden,
sich auch am Arbeitsplatz (beispielsweise per Internet) fortbilden
zu können.
5. Die Kosten der Fortbildung sind bei angestellten Ärztinnen
und Ärzten vom Arbeitgeber zu tragen.
6. Die ärztliche Fortbildung muss einheitlich und unabhängig
zertifiziert werden. Deshalb ist das Fortbildungszertifikat der
Ärztekammern die hierfür geeignete und ausreichende Dokumentationsform
der Fortbildung aller Ärztinnen und Ärzte.
7. Auch ärztliche Fortbildung bedarf der ständigen wissenschaftlichen
Erforschung. Die Weiterentwicklung von Fortbildungsmethoden muss
auf wissenschaftlicher Basis folgen.
II.
Hierzu sind unter anderem folgende Maßnahmen erforderlich:
1. Vermehrte Anstrengungen zur Entwicklung einer bedarfsgerechten,
patientennahen und problemorientierten Fortbildung durch die Fortbildungsanbieter
mit dem Ziel einer Steigerung der Effizienz von Fortbildung insbesondere
durch
- optimale Zeitökonomie (Informationsgehalt pro Zeiteinheit,
Transparenz des Angebotes, Flexibilität der Nutzung)
- optimierte Nutzung von didaktischen Synergieeffekten (z. B. durch
interdisziplinären Ansatz, Berücksichtigung ethischer,
gesundheitsökonomischer und juristischer Gesichtspunkte usw.)
- inhaltliche Aktualität und Objektivität
- Ausbau der digitalen und internetbasierten Fortbildung durch:
· verbesserte Nachweismöglichkeiten für die individuelle
Nutzung von digitalen und internetbasierten Fortbildungsangeboten
· Anpassung der Bewertungskriterien für digitale und
internetbasierte Fortbildung
2. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird aufgefordert, das Fortbildungszertifikat
der Ärztekammern uneingeschränkt auch als die einheitliche
Dokumentationsform der individuellen Fortbildung von Fachärzten
im Krankenhaus anzuerkennen.
3. Die Festlegung auf bundeseinheitliche Bewertungskriterien und
Zertifizierungsverfahren für die Fortbildung durch die Ärztekammern
werden vom 107. Deutschen Ärztetag nachdrücklich unterstützt.
4. Die Bundesärztekammer und die einzelnen Kammern müssen
eine Struktur definieren, die eine unbürokratische organisatorische
Abwicklung der Zertifizierung und eine flexible Anpassung der Bewertungskriterien
an Neuentwicklungen ermöglicht.
5. Die aktuell gültigen Bewertungskriterien für den Erwerb
von Fortbildungspunkten sind über die zeitliche Dauer als zur
Zeit einzigem Bewertungsfaktor hinaus stärker durch Aspekte
der inhaltlichen Qualität von Fortbildung zu ergänzen.
6. Für die Bewertung der Objektivität von Fortbildung
sind neben verfahrenstechnischen insbesondere inhaltlich orientierte
Prüfkriterien zu entwickeln.
7. Die Organe der Selbstverwaltung und die Universitäten werden
aufgerufen, aktiv Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung der
Fortbildung anzustoßen, die Teil einer staatlich finanzierten
Versorgungsforschung sein sollten.
8. Gesetzgeber und Krankenkassen werden aufgefordert, zusammen
mit der Ärzteschaft Fortbildung aktiv als konstitutiven und
operationalisierten Teil in neuen Versorgungsformen, insbesondere
in den neu zu schaffenden Strukturen der integrierten Versorgung,
zu verankern und wissenschaftlich zu evaluieren.
|