Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 04

Der Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter und Dr. Ungemach (Drucksache V-04) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

I.

1. Fortbildung ist integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung. Sie ist ein Element der Qualitätssicherung ärztlicher Tätigkeit.

2. Zeitpunkt, Inhalt und Dauer der Fortbildung ergeben sich aus den Anforderungen der Patientenversorgung und müssen daher vom einzelnen Arzt selbst bestimmt werden.

3. Die Möglichkeit zur Fortbildung ist allen Ärztinnen und Ärzten in gleichem Maße und unabhängig von Ausbildungsstand, Funktion oder beruflicher Position zu eröffnen.

4. Fortbildung ist Teil der ärztlichen Arbeitsleistung. Sie sollte in erster Linie während der Arbeitszeit stattfinden. Ärztinnen und Ärzten sollte es ermöglicht werden, sich auch am Arbeitsplatz (beispielsweise per Internet) fortbilden zu können.

5. Die Kosten der Fortbildung sind bei angestellten Ärztinnen und Ärzten vom Arbeitgeber zu tragen.

6. Die ärztliche Fortbildung muss einheitlich und unabhängig zertifiziert werden. Deshalb ist das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern die hierfür geeignete und ausreichende Dokumentationsform der Fortbildung aller Ärztinnen und Ärzte.

7. Auch ärztliche Fortbildung bedarf der ständigen wissenschaftlichen Erforschung. Die Weiterentwicklung von Fortbildungsmethoden muss auf wissenschaftlicher Basis folgen.

II.

Hierzu sind unter anderem folgende Maßnahmen erforderlich:

1. Vermehrte Anstrengungen zur Entwicklung einer bedarfsgerechten, patientennahen und problemorientierten Fortbildung durch die Fortbildungsanbieter mit dem Ziel einer Steigerung der Effizienz von Fortbildung insbesondere durch

- optimale Zeitökonomie (Informationsgehalt pro Zeiteinheit, Transparenz des Angebotes, Flexibilität der Nutzung)

- optimierte Nutzung von didaktischen Synergieeffekten (z. B. durch interdisziplinären Ansatz, Berücksichtigung ethischer, gesundheitsökonomischer und juristischer Gesichtspunkte usw.)

- inhaltliche Aktualität und Objektivität

- Ausbau der digitalen und internetbasierten Fortbildung durch:

· verbesserte Nachweismöglichkeiten für die individuelle Nutzung von digitalen und internetbasierten Fortbildungsangeboten

· Anpassung der Bewertungskriterien für digitale und internetbasierte Fortbildung

2. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird aufgefordert, das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern uneingeschränkt auch als die einheitliche Dokumentationsform der individuellen Fortbildung von Fachärzten im Krankenhaus anzuerkennen.

3. Die Festlegung auf bundeseinheitliche Bewertungskriterien und Zertifizierungsverfahren für die Fortbildung durch die Ärztekammern werden vom 107. Deutschen Ärztetag nachdrücklich unterstützt.

4. Die Bundesärztekammer und die einzelnen Kammern müssen eine Struktur definieren, die eine unbürokratische organisatorische Abwicklung der Zertifizierung und eine flexible Anpassung der Bewertungskriterien an Neuentwicklungen ermöglicht.

5. Die aktuell gültigen Bewertungskriterien für den Erwerb von Fortbildungspunkten sind über die zeitliche Dauer als zur Zeit einzigem Bewertungsfaktor hinaus stärker durch Aspekte der inhaltlichen Qualität von Fortbildung zu ergänzen.

6. Für die Bewertung der Objektivität von Fortbildung sind neben verfahrenstechnischen insbesondere inhaltlich orientierte Prüfkriterien zu entwickeln.

7. Die Organe der Selbstverwaltung und die Universitäten werden aufgerufen, aktiv Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung der Fortbildung anzustoßen, die Teil einer staatlich finanzierten Versorgungsforschung sein sollten.

8. Gesetzgeber und Krankenkassen werden aufgefordert, zusammen mit der Ärzteschaft Fortbildung aktiv als konstitutiven und operationalisierten Teil in neuen Versorgungsformen, insbesondere in den neu zu schaffenden Strukturen der integrierten Versorgung, zu verankern und wissenschaftlich zu evaluieren.

© 2004, Bundesärztekammer.