BESCHLUSSANTRAG V -
02
Auf Antrag von Dr. Thomas (Drucksache V-02) beschließt der
107. Deutsche Ärztetag:
Die Bundesärztekammer soll den Begriff der Fortbildung in
der (Muster-)Fortbildungssatzung in Zukunft weiter fassen und
an den europäischen Vorgaben der umfassenden kontinuierlichen
beruflichen Weiterentwicklung (CPD-Continuing Professional Development)
ausrichten.
Begründung:
Nicht allein die Vermittlung rein medizinisch-fachlicher Inhalte,
sondern eine gesamtheitliche berufliche Weiterentwicklung des Arztes
muss zukünftig gewährleistet sein, um den immer komplexeren
beruflichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
Dabei kann es sich um verschiedenste Inhalte und Maßnahmen
(wie z. B. ökonomische, gesundheitspolitische, kommunikative
und viele andere) handeln, die geeignet sind, die Weiterentwicklung
der Fähigkeit des einzelnen Arztes zu fördern.
Dies muss sich auch in der Fortbildungsordnung und der Anerkennung/Anrechnung
entsprechender Maßnahmen niederschlagen.
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