Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Ärztliche Fortbildung - Sachstandsbericht

BESCHLUSSANTRAG V - 02

Auf Antrag von Dr. Thomas (Drucksache V-02) beschließt der 107. Deutsche Ärztetag:

Die Bundesärztekammer soll den Begriff der Fortbildung in der (Muster-)Fortbil­dungssatzung in Zukunft weiter fassen und an den europäischen Vorgaben der umfassenden kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung (CPD-Continuing Professional Development) ausrichten.

Begründung:

Nicht allein die Vermittlung rein medizinisch-fachlicher Inhalte, sondern eine gesamtheitliche berufliche Weiterentwicklung des Arztes muss zukünftig gewährleistet sein, um den immer komplexeren beruflichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.

Dabei kann es sich um verschiedenste Inhalte und Maßnahmen (wie z. B. ökonomische, gesundheitspolitische, kommunikative und viele andere) handeln, die geeignet sind, die Weiterentwicklung der Fähigkeit des einzelnen Arztes zu fördern.

Dies muss sich auch in der Fortbildungsordnung und der Anerkennung/Anrechnung entsprechender Maßnahmen niederschlagen.

© 2004, Bundesärztekammer.