BESCHLUSSANTRAG V -
07
Auf Antrag von Prof. Dr. Griebenow, Herrn Henke, Dr. Hansen, Dr.
Mitrenga, Prof. Dr. Bertram und Dr. Gudat (Drucksache V-07) beschließt
der 107. Deutsche Ärztetag:
Alle vor dem 30.06.2009 erworbene Fortbildungspunkte und -zertifikate
sollen auf den gesetzlich geforderten Fortbildungsnachweis angerechnet
werden. Dies schließt insbesondere auch vor dem 01.07.2004
erworbene Fortbildungspunkte und -zertifikate mit ein.
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