ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 10
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache
VI-10) fasst der 107. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende
Entschließung:
Um die psychosoziale Betreuung substituierter Opiatabhängiger
sicherzustellen, sind vom Gesetzgeber verlässliche und einheitliche
Regelungen zu ihrer Durchführung und Finanzierung zu erlassen.
Begründung:
In Deutschland werden derzeit ca. 50 000 Opiatabhängige substituiert.
In verschiedenen Studien konnte nachgewiesen werden, dass eine begleitende
psychosoziale Betreuung in der Regel zu einer deutlichen Verbesserung
des Behandlungserfolges führt. Die Richtlinien der Bundesärztekammer
zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung
Opiatabhängiger sowie auch die BUB-Richtlinien für den
Bereich der kassenärztlichen Versorgung sehen eine begleitende
psychosoziale Betreuung substituierter Opiatabhängiger vor.
Durch finanzielle Einschnitte bei den Gesundheitsämtern und
den Drogenberatungsstellen wird es für die substituierten Opiatabhängigen
zunehmend schwieriger, eine psychosoziale Betreuung zu erhalten.
Bundesweite Regelungen, wer für die Kosten der psychosozialen
Begleitung aufzukommen hat, existieren bislang nicht.
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