Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VI - 89

Auf Antrag von Dr. Seidler (Drucksache VI-89) fasst der 107. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der Ärztetag fordert die zuständigen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung auf, die Versorgung von chronisch Kranken und Behinderten nach Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes auszurichten. Danach darf keiner wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Begründung:

Bei der Hörgeräteversorgung können hochgradig Hörgeschädigte durch einen einheitlichen Festbetrag für Hörhilfen nicht mehr ausreichend versorgt werden und müssen ein Versorgungsdefizit hinnehmen oder hohe Eigenleistungen (Zuzahlungen bis zu 3.500 €) erbringen. Dies widerspricht Art. 3, Abs. 3 Grundgesetz.

© 2004, Bundesärztekammer.